„Finanzierungsabkommen Sorbisches Volk“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße es sehr, dass wir heute über die sofortige Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg für ein neues Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk diskutieren.

Es ist allerdings auch absolut notwendig, jetzt damit zu beginnen, wenn man einmal die bisherigen Zeiten zwischen dem Ablauf des alten Finanzierungsabkommens und dem Beginn eines neuen Abkommens in der Vergangenheit betrachtet.

So war, wie im Antrag dargestellt, das erste Finanzierungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen von 1998 bis Ende 2007 gültig und erst Mitte 2009 wurde ein zweites Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der "Stiftung für das sorbische Volk" unterzeichnet. Das heißt 1,5 Jahre arbeitete die Stiftung ohne verlässliche Finanzierungsgrundlage. Das neue Abkommen setzte die Beträge der Zuwendungsgeber bis Ende 2013 fest. Erst im Februar 2016, also nach über 2 Jahren, konnte ein drittes Finanzierungsabkommen abgeschlossen werden, welches bis 2020 gilt.

Es hat sich also gezeigt, dass bezüglich der Finanzierungsabkommen die Bundesregierung die Sorben und die beiden Bundesländer Sachsen und Brandenburg teilweise über Jahre im Ungewissen gelassen hat. Augenscheinlich wollte man in Berlin zu Lasten der sorbischen Sprach- und Kulturförderung Haushaltspoker spielen. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen in Berlin eine derartige Verantwortungslosigkeit unterlassen. Da wir alle dies nicht mit Sicherheit vorhersagen können, ist es vernünftig, wenn jetzt gehandelt wird. Denn es verbleibt uns gegenwärtig in etwa der Zeitraum, den der Bund bisher für seine verantwortungslosen Hängepartien in Anspruch genommen hat.

Augenscheinlich haben wir die Staatsregierung bei den Haushaltsverhandlungen aufgeschreckt, als wir im Kulturausschuss unseren Antrag zur Dynamisierung der Zuschüsse für die Stiftung für das sorbische Volk als Anpassung an die Teuerungsrate einbrachten. Darin forderten wir die Erhöhung der Zuschüsse des Landes an die Stiftung für das sorbische Volk im Vergleich zum Regierungsentwurf in Höhe von je 120.000 Euro auf ca. 6.3 Mio. Euro, was aber leider abgelehnt wurde. Aber immerhin hat es wohl den Handlungsimpuls zum vorliegenden Antrag erbracht.

Wir nennen das: DIE LINKE wirkt!

Gleichwohl vermissen wir in dem Antrag die Aufforderung an die Staatsregierung bei den Verhandlungen auf eine Dynamisierung der Zuwendungen an die Stiftung in den anstehenden Verhandlungen hinzuarbeiten. Das hätte man hier ruhig reinschreiben können und ich finde, den Mut hätten Sie auch haben sollen! Aber Mut und große Koalition ist ja eine Sache für sich. Aber in der jetzigen Debatte erwarte ich dann schon noch von der Staatsregierung, dass sie diesem hohen Hause mitteilt, welche Verhandlungsziele sie in dieser Angelegenheit erreichen möchte, zumal dem Vernehmen nach auf der Arbeitsebene bereits zu Beginn nächsten Jahres die Verhandlungsaufnahme geplant ist.

Es wäre doch schon ein Zeichen, wenn der Freistaat Sachsen einen Impuls zur Dynamisierung der Zuwendungen an die Stiftung für das sorbische Volk gibt. Denn ohne Dynamisierung droht der Stiftung durch die jährlichen Teuerungsraten mittelfristig eine chronische Unterfinanzierung. Das sieht im Übrigen nicht nur die Linksfraktion so.

Auch Vertreter des sorbischen Volkes erheben diese Forderung, damit der Verfassungsauftrag des Freistaates Sachsen zur Bewahrung und Entwicklung sorbischer Sprache und Kultur erfüllt werden kann. Entsprechend argumentiert der sorbische Dachverband „Domowina“ in seiner Zuarbeit an den Europarat zum 6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Standes der Umsetzung der Europäischen Sprachencharta. Darin heißt es, Zitat:

„Entgegen der Forderung der Minderheit erfolgte keine Verankerung eines jährlichen Inflationsausgleichs für steigende Sach- und Personalkosten im Abkommen. Mittelfristig ergibt sich somit ein Haushaltsdefizit der Stiftung für das sorbische Volk und damit aller sorbischen Einrichtungen und der Projekte. Dies ist bei der Konzipierung eines neuen Abkommens ab 2020 zu beachten.“

Doch wie gesagt, leider hat die Koalition nicht die Beweglichkeit aufgebracht, unserem Antrag auf Dynamisierung zu folgen, und das, obwohl der Freistaat bei der Bereitstellung der Mittel für die Digitalisierung der sorbischen Sprache löblicherweise vergleichbar agiert hat.

In unserem Landtagswahlprogramm von 2014 haben wir als LINKE bezüglich der Stiftung für das sorbische Volk eine, Zitat: "bedarfsgerechte Finanzierung“ und einen „notwendigen Inflationsausgleich" versprochen. DIE LINKE hat Wort gehalten und ihren Antrag eingebracht. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine „auskömmliche Finanzierung“ für die Stiftung für das sorbische Volk versprochen. Auskömmlichkeit setzt aber insbesondere bei mehrjährigen Abkommen einen Teuerungsausgleich und somit eine Dynamisierung voraus! Also stehen auch Sie zu Ihren gegebenen Versprechen!

Um dies zu unterstützen, wird DIE LINKE dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktion zustimmen, damit der Sächsische Landtag nunmehr nicht nur von außen sorbisch beschriftet ist, sondern auch von innen heraus den Verfassungsauftrag zur sorbischen Sprach- und Kulturförderung befolgt.

Vielen Dank!

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