Fünfzehn Personen wegen „Zuverlässigkeitsbedenken“ nicht bei der Polizei eingestellt - Rico Gebhardt: LfV wohl wenig hilfreich
2024 wurde fünfzehn Bewerberinnen und Bewerbern die Einstellung bei der sächsischen Polizei aufgrund von „Zuverlässigkeitsbedenken“ verwehrt. Das zeigt eine Kleine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Rico Gebhardt (Drucksache 8/1004). Hintergrund ist die erstmalige Anwendung des Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG), das im Mai vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Rico Gebhardt erklärt:
„Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden 531 angehende Polizistinnen und Polizisten überprüft, bei 16 von ihnen gab es Bedenken. Mit einer Ausnahme führte das dazu, dass diese Personen nicht eingestellt wurden. Die konkreten Gründe verschweigt das Innenministeriums, es handelt sich um individuelle Personalentscheidungen. Dem Gesetz zufolge bestehen Bedenken etwa dann, wenn die überprüfte Person wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, einer verbotenen Organisation angehört hat oder Erkenntnisse vorliegen, die ,auf eine Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schließen lassen‘. Dafür werden vor allem Informationen aus Datenbanken von Polizei und Justiz genutzt, außerdem eine Internet-Recherche. Einer entsprechenden Überprüfung unterzogen wurden auch 17 Personen, die sich für die Sächsische Sicherheitswacht beworben hatten – alle bestanden die Überprüfung.
Neben den Zuverlässigkeitsüberprüfungen wird – ebenfalls seit Mai 2024 – für bestimmte Bereiche im Landesdienst der sogenannte ,Verfassungstreue-Check‘ anhand von Verfassungsschutz-Erkenntnissen durchgeführt. Auch dazu hat das Innenministerium auf meine Anfrage hin erstmals Ergebnisse bekanntgegeben (Drucksache 8/1003). Was auffällt: Offenbar bestanden alle überprüften Bewerberinnen und Bewerber für die Polizei diese Kontrolle problemlos, wohl auch jene, die letztlich als ,unzuverlässig‘ abgewiesen wurden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ist also auch hier wohl wenig hilfreich.
In der Praxis bestätigt sich der Grund, aus dem die Linksfraktion den ,Verfassungstreue-Check‘ im Parlament von vornherein abgelehnt hat: Die Regelüberprüfung durch den Geheimdienst ist äußerst aufwändig, offenbar aber von geringem Nutzen. Einzige Ausbeute überhaupt: Auf diesem Weg wurden zwei problematische Bewerberinnen und Bewerber für die Arbeit im Justizvollzug erkannt und nicht eingestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass dieselben Personen auch ohne Geheimdienst-Beteiligung aufgefallen wären – den polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden sie nicht unterzogen.“
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