„Fünfter Sächsischer Kinder- und Jugendbericht“ (Drs 6/17826 - Unterrichtung durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
was wir heute Nacht hier machen ist das Proforma- Abarbeiten von liegengebliebenen Sachen bzw. viel zu späten Berichten, wenige Stunden vor Ende der 6. Legislaturperiode.
Zu den Dingen, die in dieser Woche noch durchgezogen werden sollen, gehört auch der 5. Sächsische Kinder- und Jugendbericht.
Es gab in Sachsen Zeiten, da wurden die Kinder- und Jugendberichte von Unabhängigen Expertenkommissionen – besetzt mit Koryphäen aus der Wissenschaft und der Jugendhilfepraxis – erstellt und waren mit ihrer Veröffentlichung Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion, vor allem in der sächsischen Jugendhilfelandschaft, aber natürlich auch im Parlament.
Die Unabhängigkeit der Jugendberichtskommission wurde schon vor dem 4. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht aufgegeben – mit einer kleinen Gesetzesänderung. Seither wird die Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes per Ausschreibung an irgendein Beratungsunternehmen übertragen. Im konkreten Fall war es eines aus Hamburg. Allein das ist schon eine Folge des neoliberalen Wahnes, alles in diesem Land marktwirtschaftlich gestalten zu müssen.
Entsprechend lieblos ist jetzt auch der Umgang mit dem Bericht. Eine parlamentarische Anhörung wäre angemessen, stattdessen jetzt das nächtliche Durchwinken.
Unstrittig ist dabei, dass Kinder- und Jugendbeteiligung ein sehr wichtiges Thema der Gegenwart ist. Eigentlich geht es nicht um irgendeine Beteiligung, sondern es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, wie ernst wir in unseren Entscheidungen die nachfolgende Generation nehmen.
In einer der wichtigsten Zukunftsfragen der Menschheit, der Frage des Klimawandels, haben Schülerinnen und Schüler sich ganz ohne irgendwelche Modellprojekte sehr selbstbestimmt und selbstbewusst eingemischt und eingebracht.
Die freitäglichen Schulstreiks für das Klima haben zumindest im öffentlichen Bewusstsein vermutlich mehr bewegt als alle parlamentarischen Debatten in diesem und in anderen hohen Häusern.
Sichtbar ist dabei aber auch geworden, wie schwer sich viele von uns mit dem Mitgestaltungsanspruch von Kindern und Jugendlichen tun, denn beispielsweise noch im letzten Plenum haben sie unser Gesetz zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten von Kindern und Jugendlichen abgelehnt.
Aber zurück zum 5. Kinder- und Jugendbericht und zur Stellungnahme der Staatsregierung.
Der Bericht ist zunächst einmal eine umfangreiche Sammlung von statistischen und demoskopischen Material. Außerdem wurden im Rahmen des Berichtes vier Fallstudienbefragungen durchgeführt und eine telefonische Befragung unter Jugendlichen durchgeführt. Allein über die Methodik des Vorgehens könnte man sich trefflich streiten, aber das wäre eher die Aufgabe von Fachrunden der Kinder- und Jugendhilfe oder der empirischen Sozialforschung und weniger des Parlamentes.
Ziemlich aufgesetzt und nicht wirklich systematisch hergeleitet aus dem empirischen Material kommen dann 11 Handlungsempfehlungen, die sich auf fünf Komplexe beziehen: die Qualität der Jugendbeteiligung, Erfahrungsaustausch und wissenschaftliche Begleitung, die Jugendbeteiligung im ländlichen Raum, die notwendige Differenzierungen zwischen Kindern und Jugendlichen und auf die Themen der Beteiligung.
Das alles ist in einer Sprache verfasst, die selbst dem sozialwissenschaftlich Vorgebildeten mehrfaches durchlesen abverlangt, um zu verstehen, was eigentlich gesagt werden soll.
Hat man es aber mit viel Mühe in einen allgemeinverständlichen Sprachgebrauch übersetzt, stellt man fest, dass es sich nur um längst Bekanntes, um Gemeinplätze oder um simple Selbstverständlichkeiten handelt.
Der Kinder- und Jugendring Sachsen spricht mir deshalb vollständig aus dem Herzen, wenn er zu diesen Handlungsempfehlungen feststellt:
Zitat: „Ein Abgleich der Handlungsempfehlungen mit den Maßnahmen & Erfahrungen der beiden Beteiligungsprojekte des KJRS zeigt dennoch auch, dass die genannten Aspekte allesamt nicht neu sind. Vielmehr liegen hierzu bereits verschiedentlich profunde Erkenntnisse vor – demnach hätten sich konkrete Ableitungen für den Politikbetrieb und die Praxis vor Ort treffen lassen. Dahinter bleiben jedoch die Handlungsempfehlungen selbst wie auch die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zurück.“
Zusammengefasst, alles bleibt unkonkret, der praktische Mehrwert der Handlungsempfehlungen ist nicht zu erkennen.
Natürlich sind die angesprochenen Themen wichtig, aber das hätten die meisten in der Kinder- und Jugendhilfe aktiven Personen auch ohne den Bericht bzw. ohne die Handlungsempfehlungen gewusst.
Ich hätte in einer Anhörung gern nachgefragt, ob die Autorinnen und Autoren des Berichtes oder die Mitglieder des Beirates dann noch ein paar konkrete Vorschläge hätten nachreichen können. Nur ist es mir angesichts der tatsächlichen Behandlung dieses Berichtes leider nicht vergönnt, diese Fragen zu stellen.
Lassen sie mich dazu folgende Dinge sagen:
1. Wir brauchen keinen neuen sogenannten „Qualitätsrahmen“, denn es liegen gute und brauchbare Qualitätskriterien für Kinder- und Jugendbeteiligung des Bundesministeriums vor, die auf den Erfahrungen und Erkenntnissen von Jugendhilfeträgern aufbauen.
2. Wir brauchen keine immer neuen sogenannten „Modellprojekte“ für dieses oder jenes, auch nicht für Kinder- und Jugendbeteiligung. Und zwar brauch wir sie dann und deshalb nicht, wenn sie niemals nach ihrer Evaluation in die breite Praxis überführt werden, sondern immer wieder nur als Alibi und als Ersatzhandlung herhalten müssen. Diese Unsitte gibt es in Sachsen in vielen Bereichen, gerade auch in der Kinder- und Jugendhilfe. Was wir brauchen, ist, die vorhanden Erfahrungen auch in der Kinder- und Jugendbeteiligung endlich in eine breite Praxis zu überführen.
3. Was es für Kinder- u. Jugendbeteiligung im ländlichen Raum in allererster Linie braucht, sind verlässliche und stabile Strukturen der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit. Denn nur wo etwas ist, können Kinder und Jugendliche auch sinnvoll an dessen Gestaltung beteiligt werden.
Daran hakt es am meisten. Sie wissen, dass die Kinder.- und Jugendhilfestrukturen im ländlichen Raum chronisch unterfinanziert sind, das steht ja, etwas versteckt, sogar in den Handlungsempfehlungen.
Zitat: „Speziell für den ländlichen Raum sind Förderinstrumente, die allein an der Zahl der dort lebenden Jugendlichen ausgerichtet sind, kontraproduktiv. Hier empfehlen wir dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz alternative Fördermodelle zu prüfen, die den geringer werdenden Stimmen junger Köpfe im ländlichen Raum helfen, ein stärkeres Gewicht zu bekommen.“ Zitatende
Es ist genau das, was wir von Ihnen seit Jahr und Tag fordern. Die Staatsregierung macht freilich in ihrer Stellungnahme klar, dass ihr diese zarte Ermahnung völlig egal ist. Und damit ist auch schon der substanziellste Teil des Berichtes geerdet.
Lesenswert ist, mit welch gehoben Worten in der 10. Handlungsempfehlung Besuche von Politikern bei Kindern und Jugendlichen und umgekehrt als Beteiligungsmodell angeregt werden. Es bestehen bereits verschiedene Dialogformen, mit mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat das aber nicht viel zu tun.
Allgemein ist aber auch festzustellen, dass man Beteiligung von Kindern (also die, die noch keine Jugendlichen sind) im Bericht vergeblich sucht.
Das Fazit zum Bericht fällt leider negativ aus, viele Zahlen und Diagramme und beschriebene Zeilen, aber eine reine Bestandsaufnahme und kein zukunftsweisender Bericht.
Entschließungsantrag der Fraktion die LINKE in Drs 6/18246
Anrede//
In unseren Entschließungsantrag wollen wir es nicht gern auf dem unbefriedigenden Niveau des Kinder- und Jugendberichtes und der Stellungnahme der Staatsregierung belassen , sondern deutlich machen, wo wir Handlungsbedarf für mehr Kinder.- und Jugendbeteiligung sehen. Nicht als Projekt , sondern generell.
- Bei einer ausreichenden und langfristig stabile Finanzierung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit generell . Das ist das A und O für Kinder-und Jugendbeteiligung in der Jugendhilfe.
- Insbesondere bei der Förderung der Strukturen im ländlichen Raum.
- wollen wir, dass der Alibi-Paragraph in der Gemeindeordnung zur Jugendbeteiligung in den Kommunen endlich überall mit Leben erfüllt wird.
- wollen wir , dass Schülerinnen und Schüler in ihrer wichtigsten Lebenssphäre in der Schule stärker als bisher beteiligt werden und mitbestimmen können.
und 5.
Last not least wollen wir auch in Sachsen endlich das Wahlalter senken, wie es andere Bundesländer längst getan haben.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
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