„Datenschutzdurchsetzungsgesetz“: LINKE will mehr Ressourcen für Datenschutzbeauftragten und bessere Information
Heute diskutierte der Sächsische Landtag das sogenannte „Datenschutzdurchsetzungsgesetz“. Damit kommt die Landesregierung dem Auftrag der EU nach, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen. Die über viele Jahre kontrovers diskutierte Verordnung, die einen EU-weiten einheitlichen Datenschutzrahmen definiert, tritt zum 25. Mai 2018 in den Mitgliedsstaaten unmittelbar in Kraft. Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Datenschutz, kommentiert:
„Im Zentrum der Debatte steht der Schutz der Daten der und des Einzelnen. Stellen, die Daten erheben und verarbeiten, müssen sich verantwortungsvoll und gesetzeskonform verhalten, gerade in Zeiten des Handels mit Daten und von Datenschutz-Skandalen à la Facebook. Mit der Datenschutzgrundverordnung und der nun veränderten Landesgesetzgebung kommt auf den Sächsischen Datenschutzbeauftragten sowie auf zahlreiche Akteure in der sächsischen Gesellschaft viel Arbeit zu.
Daher hat die Linksfraktion mit einem Entschließungsantrag (Drucksache 6/13226) die bessere Ausstattung des Datenschutzbeauftragten, eine offensive Kommunikationsstrategie der Staatsregierung und die Unterstützung von Behörden, Unternehmen und Vereinen gefordert.
Nach einem Gutachten, das der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel erstellt hat, beträgt der zusätzliche Personalbedarf durch die DSGVO pro Landesdatenschutzbehörde zwischen 24 und 32 Stellen. Nachdem der Sächsische Datenschutzbeauftragte in den vergangenen Jahren trotz wachsenden Aufgaben immer wieder stiefmütterlich behandelt wurde, muss nun erheblich aufgesattelt werden. Die Mittel für Personal, Räume und Infrastruktur müssen mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 spürbar erhöht werden.
Zudem darf sich die Staatsregierung nicht darauf ausruhen, dass die Website www.datenschutzrecht.sachsen.de eingerichtet ist. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben in ihren Stellungnahmen zum Gesetz mehr Unterstützung eingefordert. Ähnlich verhält es sich bei Unternehmen und Vereinen, auf die nun erheblich mehr Arbeit bei der Gewährleistung des Datenschutzes zukommt.
Die eigentliche Arbeit im Sinne eines starken Datenschutzes in Sachsen beginnt erst!“
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