Bundesrecht bricht Landesrecht

CDU und FDP schafften 2010 das „Vorkaufsrecht nach dem Wassergesetz“ ab, das ihnen als bürokratisches und unnützes Monster galt. Bis dahin konnte sich der Freistaat Grundstücke sichern, um Gewässer- und Hochwasserschutzprojekte umzusetzen. Nun wurde das Vorkaufsrecht über die Bundesebene wieder eingeführt; es ist allerdings nur für die Länder wieder in Kraft, nicht für die Kommunen. Dr. Jana Pinka, Sprecherin der Linksfraktion für Umweltschutz und Ressourcenpolitik, erklärt:

Gebetsmühlenartig habe ich darauf hingewiesen, dass die Abschaffung des wasserrechtlichen Vorkaufsrechts kurzsichtig und falsch war. Denn dadurch stand die Umsetzung von Hochwasserschutzkonzepten auf dem Spiel. 2010 und 2013 hat die Linksfraktion entsprechende Änderungsanträge zum Wassergesetz eingebracht.

„Vorwürfe, dass mit der Abschaffung dieser Vorkaufsrechte der Hochwasserschutz in Gefahr sei, entbehren jeder Grundlage“, war sich der CDU-Abgeordnete Stephan Meyer noch im Jahr 2010 sicher. Diese Auffassung ist falsch – deshalb wurde das Vorkaufsrecht aus Gründen des Gewässer- und des Hochwasserschutzes nun durch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes wieder eingeführt. Damit gilt es auch in Sachsen.

Der Einführungserlass stammt vom 15.12.2017, die erläuternde Allgemeinverfügung vom 18.12.2017. Seitdem fanden zwei Sitzungen des Landtags-Umweltausschusses statt. Es hat mich nicht überrascht, dass der Umweltminister darüber kein Wort verlor. Die CDU sollte nun rasch nachbessern, damit nicht nur der Freistaat das Vorkaufsrecht wieder ausüben kann, sondern auch seine Kommunen. Wir werden Druck machen!

Hintergrund

Im Bereich der „konkurrierenden Gesetzgebung“ nach Art. 74 GG liegt die Regelungshoheit bei den Bundesländern, sofern nicht der Bund abweichende Regelungen trifft. Das Wasserhaushaltsrecht gehört dazu. 2010 hob der Landtag gegen die Stimmen der Linksfraktion das Vorkaufsrecht nach Wassergesetz in seinem Landeswassergesetz auf („Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“, Drs 5/1356). 2017 fasste der Bund im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes das Vorkaufsrecht (wieder) neu – damit gilt es nun auch in Sachsen. Damit gilt nun die fast wortgleiche Regelung wieder, die es bis zum 18.10.2010 in Sachsen gab.

Du hast Fragen
oder möchtest einfach reden?

Die Linke Fraktion
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Zum Kontaktformular

Oder schreibe uns auf unseren Social-Kanälen:

Schließen

KONTAKT

Die Linke Fraktion
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Hier geht es zum Kontakt