Buddeberg / Schollbach: Mehrbelastung für Kommunen in Sachsen ohne Ausgleich – Beispiel Prostituiertenschutz

Der dem Landtag vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, zu dem inzwischen auch im Sozialausschuss eine Anhörung stattfand, ist ein typisches Beispiel dafür, dass die CDU/SPD-Staatsregierung den Kommunen übertragene Aufgaben nicht angemessen finanziell erstattet. Darauf weist die Linksfraktion mit Blick auf jüngste Äußerungen des neuen sächsischen Finanzministers Matthias Haß, es sei mit den Kommunalfinanzen grundsätzlich alles in Ordnung, heute hin: Sachsen wäre nach dem Entwurf das einzige Bundesland, das an die Kommunen für die vielen zusätzlichen, dauerhaften Aufgaben nur eine Einmalzahlung leistet. Alle anderen Bundesländer haben regelmäßige Mehraufwandsentschädigungen vorgesehen.

Künftig müssen beispielsweise die kommunalen Gesundheitsämter die von nun an für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verpflichtende jährliche gesundheitliche Beratung vornehmen und zwar getrennt von den bereits bestehenden anonymen Beratungsmöglichkeiten. Diese Trennung ist im Sinne der Betroffenen auch absolut notwendig. Um jedoch dem Anspruch der gesetzlich vorgeschriebenen Anonymität entsprechen zu können, werden zusätzliche Räume und Personal benötigt. Beides wird nicht einmal annähernd durch die Staatsregierung refinanziert. Ebenso wenig wie die ab jetzt regelmäßige Anmeldung der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und die Ausstellung eines Ausweisdokuments, die die Rathäuser vorzunehmen haben. Auch hier ist kein kostendeckender Ausgleich durch die Staatsregierung vorgesehen.

Dazu äußert Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„Die geladenen Expertinnen und Experten in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf haben die Finanzierung eindeutig und in ungewöhnlicher Einstimmigkeit sehr scharf kritisiert. Dieser viel zu geringe Ausgleich der Mehrbelastung führe dazu, dass in Sachsen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter für die verpflichtenden Behördengänge ins Gesundheits- und Ordnungsamt die mit Abstand höchsten Gebühren bundesweit anfallen. Das widerspreche komplett dem Schutzgedanken des Bundesgesetzes. Die lange vertrauensvolle soziale Arbeit mit den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern würde mit einem Schlag zunichte gemacht.

So lässt der Freistaat die Kommunen mit den Zusatzaufgaben alleine. Ohne Zuschuss aus den eigenen Kommunalhaushalten lässt sich das Gesetz nicht umsetzen. Auf lange Sicht wird die Umsetzung dieses Gesetzes für die sechs Kommunen, in denen Prostitution erlaubt ist, zu einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung.

André Schollbach, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, ergänzt:

„Es handelt sich hierbei wieder um eine neue zusätzliche Aufgabe, die die Kommunen zu tragen haben, ohne einen kostendeckenden Ausgleich vom Freistaat zu erhalten. Der neue Finanzminister Matthias Haß ändert offenbar nichts an der seit Jahren geübten Praxis seines Vorgängers Georg Unland, die viele Kommunen erst in finanziell bedenkliche Situationen gebracht hat. Damit wird der Spielraum der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger vor Ort immer kleiner.

Dabei kennen sie die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger meistens sehr genau und wissen sie oft am besten, was vor Ort benötigt wird. Dafür braucht es aber auch finanzielle Mittel und keinen Freistaat, der immer mehr Aufgaben an die Kommunen überträgt, ohne den finanziellen Ausgleich zu sichern. Und damit nicht im Einklang mit der Verfassung des Freistaates Sachsen steht, in der der Mehrbelastungsausgleich ausdrücklich festgelegt ist. “

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