Brünler: Sächsische Kleinunternehmen zahlen die EEG-Umlage für die Großindustrie mit – und die Staatsregierung sieht zu

Nico Brünler, Sprecher der Linksfraktion für Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, erklärt zur Antwort auf seine Kleine Anfrage „Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Handwerks durch EEG-Umlage“ (Drucksache 6/15239):

Unternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenumlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG-Umlage) erstattet werden. Denn Unternehmen, die technologisch bedingt hohe Energiekosten haben und im internationalen Wettbewerb stehen, sollen keinen Nachteil gegenüber Wettbewerbern im Ausland haben.

Allerdings sieht die Praxis anders aus: Per Befreiung „belohnt“ wird schlicht, wer einen hohen Energieverbrauch hat. Entlastet wird pauschal ab einem Schwellenwert von einer Gigawattstunde, völlig unabhängig von internationalem Wettbewerb oder technologisch unausweichlich hohem Energieverbrauch. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten kleiner und mittlerer Unternehmen, die lediglich darauf beruhen, dass geringere Produktionsmengen schlechter behandelt werden. Aktuell zahlen Handwerksbetriebe sowie kleine und mittelständische Betriebe also die Kosten der Energiewende für die Großindustrie mit. Auch Unternehmen, die durch Tricksereien plötzlich als „Eigenverbraucher“ gelten, sind von den Kosten weitgehend befreit.

Die Industrie-Rabatte fördern verdeckt die Großindustrie und sind ökonomisch nicht gerechtfertigt. So sind z. B. im Bereich der Getreidevermahlung unabhängig von der Mühlengröße pro Tonne Getreide rund 60 kWh notwendig. Kleinere Mühlen (bis rund 15.000 t) zahlen pro vermahlene Tonne eine EEG-Umlage von 4,13 Euro. Für Großmühlen über 200.000 Tonnen reduziert sich die EEG-Umlage pro Tonne im Schnitt um fast 80 Prozent auf durchschnittlich 0,90 Euro. Ähnliche Effekte treten auch in anderen Bereichen des Lebensmittelhandwerks auf.

Seit geraumer Zeit gibt es eine Initiative des Müllerbundes Sachsen gegen diese Wettbewerbsverzerrung. Sie will die Erstattungsfähigkeit der EEG-Umlage für Großmühlen beseitigen. Die kleinen Mühlen sind bereit zu zahlen, erwarten aber, dass die großen Industriebetriebe ihren Anteil ebenso beisteuern. Das halten wir für richtig und ich habe die Landesregierung nach ihrer Haltung gefragt. Die Reaktion ist ernüchternd: Man kenne zwar die Initiative, werde aber nichts unternehmen. Gegen solche Tatenlosigkeit zu Lasten der kleinteiligen sächsischen Wirtschaft haben wir uns mit einem Antrag (Drucksache 6/16434) gewandt. Damit stießen wir im Wirtschaftsausschuss bei den Koalitionsfraktionen CDU und SPD auf Ablehnung – und auch bei der AfD.

Du hast Fragen
oder möchtest einfach reden?

Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Zum Kontaktformular

Oder schreibe uns auf unseren Social-Kanälen:

Schließen

KONTAKT

Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Hier geht es zum Kontakt