„Beseitigung fortdauernden Unrechts bei der Altersversorgung für angestellte Professorinnen und Professoren sowie andere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts im Freistaat Sachsen“
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
unsere Fraktion, DIE LINKE, hat an dieser Stelle die Herauslösung des Antrags „Beseitigung fortdauernden Unrechts bei der Altersversorgung für angestellte Professorinnen und Professoren sowie andere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts im Freistaat Sachsen“ (Drs 6/12233) beantragt, weil uns das Thema zu wichtig ist, um es unter „ferner liefen“ in der Sammeldrucksache versenken zu lassen.
Worum geht es?
Wir reden hier über einen Personenkreis, der nicht groß ist – er dürfte sich "mittlerweile" in Sachsen im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen -, der aber bei der Umgestaltung der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft nach 1990 herausragende Leistungen für die Gesellschaft erbracht hat.
Bei den Betroffenen handelt sich dabei um Professorinnen und Professoren, die bei ihrer Berufung nach dem 3. Oktober 1990, respektive in der Verantwortung und Zuständigkeit des Freistaates Sachsen, schon über 50 Lebensjahre alt waren und daher nach dem für Sachsen damals geltenden Beamtengesetz nicht verbeamtet werden konnten, als angestellte sogenannte Professoren neuen Rechts jedoch leitende und verantwortungsvolle Aufgaben, z.B. als Rektoren, Dekane, Institutsleiter an den Universitäten und Hochschulen unseres Landes übernommen haben.
Trotz der Zusage der damaligen sächsischen Staatsregierung, konkret in Gestalt eines Schreibens des damaligen Wissenschaftsministers Prof. Hans-Joachim Meyer (CDU) aus dem Jahr 1994, sich für eine angemessene Alterssicherung einzusetzen, die sich an der von verbeamteten Professoren orientiert, ist seitdem nichts dergleichen geschehen. So besteht die Situation, dass dieser Personenkreis mit einer Rente abgespeist wird, die nur einem Versorgungsgrad von 35% des letzten Bruttogehalts entspricht, was unter dem derzeitigen allgemeinen Rentenniveau von 48% und weit unter dem ansonsten bei verbeamteten Hochschullehrern üblichen Versorgungsgrad von 71% liegt.
Werfen sie einen Blick in den SZ-Beitrag im heutigen Pressespiegel: Der nach der Wende eingesetzte Direktor des gesamten Leipziger Uniklinikums hat heute weniger Rente als jeder Laborant.
Das ist eine ausgemachte Ungerechtigkeit und ein weiteres Beispiel für die Geringschätzung ostdeutscher Biographien und Lebensleistungen durch die heutige Politik!
Der betroffene Personenkreis dürfte nicht zum traditionellen Wähler*innen- und Sympathisant*innenkreis der Partei DIE LINKE gehören. Das ist aber uninteressant. Wie mit den Betroffenen umgegangen wird, ist schäbig und beschämend.
Dass den betroffenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Zuge des Gerichtsweges, den sie bis zum Bundesverfassungsgericht ausgeschöpft haben, kein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf einen (Nachteils)-Ausgleich zugestanden worden ist, die Gerichte vielmehr immer wieder auf die Regelungsverantwortung der Politik, des Gesetzgebers verwiesen, ist das eine.
Die Politik jedenfalls stellt ihnen seit beinahe 20 Jahren Lösungen in Aussicht, die immer wieder im Sande verlaufen. Und immer wieder werden diese Betroffenen, inzwischen in ihrer Mehrheit zwischen dem 77. und 87. Lebensjahr, vertröstet, seit Jahren wird die Verantwortung zwischen Bund und ostdeutschen Ländern hin und her geschoben. Die Länder, insbesondere Sachsen, sagen:
„Das ist eine rentenrechtliche Angelegenheit der Rentenüberleitung nach der Wende. Das geht uns nichts an. Dafür ist der Bund zuständig“.
Der Bund wiederum erklärt, es handle sich um Landesbedienstete, weshalb die Länder zuständig seien.
Aus unserer Sicht haben die Parlamente und Regierungen der ostdeutschen Länder, jedenfalls die meisten, hier originäre und hauptsächliche Verantwortung und die vorrangige Handlungspflicht. Kein anderes Land ist mit der Verbeamtung dieser Personengruppe so restriktiv umgegangen wie Sachsen. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise wurden alle sogenannten „Aufbauprofessoren“ unter einem seinerzeit zuständigen Staatssekretär Dr. Thomas de Maiziere – dem späteren sächsischen und hiernach Bundesinnenminister, verbeamtet. Auch Thüringen ist mit der Altersgrenze flexibler umgegangen.
Insofern ist die seit Jahren gepflegte Argumentation der Staatsregierung, sowohl der der 5. Wahlperiode, wo wir bereits einen analogen Antrag eingebracht hatten, als auch der jetzigen Staatsregierung, das ganze sei ja eine Bundessache und der Freistaat könne nichts tun, blanker Unsinn und Drückebergerei.
Wir fordern, wie mit dem hier gegenständlichen, am 25. Januar 2018 eingebrachten Antrag, geschieht, dass bis zur möglichen Herbeiführung einer Klärung durch nachholende Absprachen zwischen den noch handlungspflichtigen Ländern und unserethalben unter Vermittlung und mit Assistenz des Bundes für die im Freistaat Sachsen betroffenen Professorinnen und Professoren, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts eine landesrechtliche Übergangsregelung herbeigeführt wird, mit der die rechtssichere Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel zur nunmehr unverzüglichen Vornahme von Ergänzungsleistungen in der Alterssicherung für die Betroffenen gewährleistet wird.
Ob das über ein Fondmodell oder über eine Stiftung, über eine Anstalt öffentlichen Rechts oder über eine sonstige angemessene Regelungsform geschieht ist zunächst sekundär.
Noch länger aber kann man aber diese wissenschaftlichen Eliten, die den Freistaat Sachsen im Transformationsprozess nach 1990 maßgeblich mit aufgebaut haben, nicht hinhalten.
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