„Bericht der Sächsischen Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes“ und „Tätigkeitsbericht des Rates für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen für die Jahre 2016 und 2017“

Es gilt das gesprochene Wort!

Česćena knjeni prezidentka, česćeny knježe prezidento, česćene knjenje, česćeni knježa, „Wjele kćenjow mało sadu“ „Viele Blüten wenig Früchte“.

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,

meine Damen und Herren,

das war meine Debattenthese vor 4 Jahren. Wie ist die Lage heute. Im Jahre 2014 war ich noch veranlasst aus Protest gegen den respektlosen Umgang mit dem Sorbenbericht meine Rede zu Protokoll zu geben. Heute widmen wir uns dem Thema zur besten Sendezeit und eben nicht erst in einer der letzten Sitzungen der Legislaturperiode. Wir haben die Lage des sorbischen Volkes in einer bisher nicht gekannten Tiefe und Transparenz im Fachausschuss erörtert und im Rechtsausschuss als Verfassungsauftrag besprochen. Beides ist neu und greift Forderungen auf, die ich Namens meiner Fraktion bereits seit 2004 erhoben habe.

Die LINKE dankt allen, die bereit waren dieses politische Neuland zu beschreiten.

Vor allem danken wir den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Rates für sorbische Angelegenheiten. Gerade um ihr Engagement der Öffentlichkeit stärker vermitteln zu können, wünsche ich mir mehr Transparenz hinsichtlich der konkreten Tätigkeit des Rates. Positive Auswirkungen der Direktwahl des Brandenburger Sorbenrates sollten für sächsische Verhältnisse geprüft werden. Der dringenden Bitte des Sorbenrats sein Anhörungsrecht analog dem des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zu regeln, ist zu folgen.

Meine Damen und Herren, 5 Minuten Redezeit für 4 Jahre sächsische Sorbenpolitik tragen in sich die Gefahr der Verkürzung. Trotzdem ist es erforderlich, erheblich stärker als bei den bisherigen 4 Lageberichten die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Sorben zu thematisieren, denn im Berichtszeitraum kam es zu skandalösen Vorfällen.

Die gewaltsamen Übergriffe auf sorbische Jugendliche haben eine neue Qualität.

Gewalteskalationen gegen Sorben hat es auch früher gegeben. Sie entwickelten sich jedoch aus spontanen Konflikten heraus, die sich ethnisch aufgeladen haben. Jetzt suchten die Täter gezielt nach sorbischen Jugendlichen um diese anzugreifen, eben weil sie sorbisch waren bzw. sprachen. Dies ist nicht hinnehmbar! Die Opfer vertrauten sich nicht der Polizei sondern der sorbischen Zeitung an. Das spricht sehr für die Sorbische Zeitung, weniger für die sächsische Polizei. Vertrauensdefizite nationaler Minderheiten in die örtliche Polizei stellen aber auch im internationalen Maßstab ein ernsthaftes Problem dar. Die Staatsregierung muss dringend gegensteuern, z.B. durch sorbischsprachige Polizisten, wie von uns LINKEN seit 2007 gefordert. Diese Forderung ist nach wie vor aktuell, da auch die 2015 erstmals erzielten Ermittlungserfolge der Polizei zu keiner nachhaltigen Stärkung des Vertrauens der Sorben in die Strafverfolgungsbehörden führten. Denn es musste kein einziger der ermittelten Täter vor Gericht, da laut Presseberichten z.B. ein Täter zu betrunken gewesen sei, um das Opfer im Gesicht zu treffen oder Notwehr als „gegenseitige Rangelei“ gewertet wurde. Die Verantwortlichen haben nicht begriffen, dass es sich hier nicht um eine schlichte „Dorfkrugprügelei“ handelt, sondern um Hasskriminalität. Problematisch ist auch das Chaos in der Statistik sorbenfeindlicher Straftaten. Die Statistik des Bundes nennt Straftaten die in der sächsischen nicht auftauchen und umgekehrt. Für das Jahr 2013 schwanken die Angaben zwischen 0, 1 und 5 Straftaten. Bei den Tatorten machte der Bund anfangs regelrecht falsche Angaben. Fazit: Sicherheitsbehörden sind nur bedingt schutzbereit.

Nun zur Bildung.

Und dies nicht nur weil Art. 6 der Verfassung den Freistaat verpflichtet, das sorbische Volk „insbesondere durch Schulen und vorschulische Einrichtungen“ zu unterstützen und weil Bildungsfragen Zukunftsfragen für den Erhalt der sorbischen Sprache und Kultur sind, sondern weil sich für das sorbische Bildungswesen selbst aktuell die Zukunftsfrage stellt. In den nächsten 7 Jahren gehen ca. 100 sorbische Lehrer in Pension. Angesichts der Dramatik der Zahlen ist es absolut inakzeptabel, dass die Gewinnung tschechischer oder polnischer Lehrer in den Mühlen der Kultusbürokratie faktisch zerrieben worden ist. Eine tschechische Lehrerin, die voller Begeisterung nach Sachsen kam, resümierte ihre Erfahrungen mit der Kultusbürokratie in einem tschechischen Zeitungsartikel unter der Überschrift: „In Sachsen Lehrer werden – Lächerlich“. Eine polnische Seiteneinsteigerin, die Obersorbisch gelernt hatte und somit gute Voraussetzungen für die Arbeit an einer unserer Schulen aufwies, verließ Sachsen – mangels behördlicher Unterstützung – und ging an eine sorbische Schule nach Brandenburg, obwohl sie dafür zunächst Niedersorbisch lernen musste. Wir brauchen hier dringend einen Neustart. Der neue Kultusminister hat wohl die Problemlage erkannt, doch er muss den tschechischen Partnern schnell zeigen, dass er weiß, was er will und sollte sich bei ihnen ausdrücklich für die Solidarität bei der Erfüllung unseres Verfassungsauftrages gegenüber den Sorben bedanken. DIE LINKE tut dies hiermit ausdrücklich.

Unerledigte Aufgaben gibt es auch bezüglich der Stiftung für das sorbische Volk. Das geltende Finanzierungsabkommen enthält entgegen der Forderung der Sorben keine Dynamisierung. Auf Nachfrage der LINKEN im Bundestag zeigte sich das BMI durchaus offen dafür, den Worten müssen nun aber endlich Taten folgen.

Nun zum Gebrauch der sorbischen Sprache vor Gericht und in der Verwaltung. Fortschritte gibt es endlich im schriftlichen und digitalen Gebrauch. Ansonsten wird hier die Verwirklichung von Landes- und auch Bundesrecht dem Selbstlauf überlassen. Als LINKE fordern wir daher das geltende Recht, insbesondere §184 GVG, endlich umzusetzen und den Gerichten und Kommunen die nötige Unterstützung zu gewähren.

Der Schutz des sorbischen Volkes ist Verfassungsauftrag. Nichterfüllung heißt hier Verfassungsbruch. Dies nicht zuzulassen ist unsere gemeinsame Verantwortung!

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

Zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 6/13864

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

der Schriftsteller Jurij Brězan sagte rückblickend auf sein Schaffen: „Ale ničo so njemóže wuwić a zrawić do žnjow, štož so wusyło njeje – Aber nichts kann bis zur Ernte reifen, was nicht vorher gesät wurde.“

Die Vorsitzende des Rates für sorbische Angelegenheiten, Maria Michalkowa, drückte es im Wissenschaftsausschuss prosaischer aus: Erstmals sei genügend Zeit, um noch in dieser Legislaturperiode Konsequenzen aus dem vorliegenden Bericht zu ziehen. Die Fraktion DIE LINKE teilt diese Ansicht ausdrücklich und hat, um dies zu ermöglichen, den vorliegenden Entschließungsantrag eingereicht. Quasi als Saat in der sorbenpolitischen Ackerfurche.

Zunächst fordern wir, dem Verfassungsauftrag des Freistaates Sachsen zur Schutz- und zur Förderungspflicht der Bürgerinnen und Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit auch bei der Anwendung und Auslegung einfachgesetzlicher Rechtsnormen zu entsprechen. Das heißt, eine Gesetzesauslegung oder Anwendung, die den Verfassungsauftrag zum Schutz der sorbischen Sprache und Kultur nicht berücksichtigt, soll zukünftig klarer entgegengetreten werden.

Eine weitere wichtige Forderung an die sächsische Staatsregierung ist, in Dialog mit den Kommunen im sorbischen Siedlungsgebiet zu treten, damit diese noch intensiver die ihnen aus dem Maßnahmenplan der Staatsregierung zugewiesenen Aufgaben zur Ermutigung und Belebung der sorbischen Sprache umsetzen. Die Staatsregierung kann aber nicht nur – durchaus richtige – Aufgaben formulieren und den Kommunen zur Erfüllung zuweisen, sondern sie muss auch entsprechende Unterstützung zur Umsetzung gewähren. Der hierzu begonnene Dialog mit dem Sorbenrat muss zeitnah zu positiven Ergebnissen führen.

Des Weiteren gehört auch das Bemühen um konsequente Zweisprachigkeit bei touristischen Leitsystemen und bei der Etablierung eines sorbischen Kulturtourismus als Alleinstellungsmerkmal der Region zu den Zielen dieses Antrags.

Auch für die Teilnahme am Landeswettbewerb „Sprachenfreundliche Kommune“ müssen die Rahmenbedingungen neu gedacht werden, da sich beim letzten Wettbewerb nur gerade einmal ein Drittel aller Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes daran beteiligten.

Es ist unser Ziel, durch die Schaffung eines modernen Minderheitenrechts den Freistaat Sachsen zur fortschrittlichsten und dynamischsten Region Europas auf diesem wesentlichen Rechtsgebiet der allgemeinen Menschenrechte weiter zu entwickeln und somit einen wesentlichen rechtspolitischen Beitrag zum Zusammenhalt der Europäischen Union zu leisten!

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