„Bericht der Enquete-Kommission Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Unser herzlicher Dank gilt den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege sowie den pflegenden Angehörigen, die mit großem Einsatz Menschen umsorgen.
Sie alle gehen bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen, oft auch darüber hinaus. Ihnen gehört unser aller Anerkennung.
Wir danken auch den Kolleginnen und Kollegen in der Kommission, aber vor allem den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und den Sachverständigen, die ihre Expertise zur Verfügung stellten.
Der Bericht der Enquete-Kommission ist eine fundierte Analyse der Schief- und Problemlagen im Bereich Pflege. Und er liefert detaillierte Lösungsansätze.
Doch was ist eigentlich die Ausgangslage?
Das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung liegt drei Jahre über dem Bundesdurchschnitt.
Es gibt immer mehr Pflegebedürftige, aber immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Die erhöhte Lebenserwartung geht oft mit Mehrfacherkrankungen einher.
Eine wesentliche Rolle spielen in diesem Zusammenhang gerontopsychiatrische Erkrankungen, aber vor allem Demenz. Etwa jeder Fünfte über 65, der in einem Krankenhaus aufgenommen wird, leidet daran.
Wir brauchen also demenz-sensible Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, aber vor allem gut geschultes Pflegepersonal, das auf die besonderen Bedürfnisse der Erkrankten eingehen kann.
Das Thema Wohnen hat in der Kommission viel Raum eingenommen.
So lange wie möglich selbstbestimmt zu wohnen, ist der nachvollziehbare Wunsch der meisten Menschen, auch bei Hilfe- und Unterstützungsbedarf.
Deshalb ist ein abgestufter rechtlicher Anforderungs- und Kriterienkatalog zur Anerkennung der unterschiedlichen Wohnformen nötig.
Förderverfahren müssen vereinfacht und Ansprechpartner für Leistungsberechtigte bestellt werden.
Und wir brauchen QUARTIERsentwicklungskonzepte in den Kommunen – flächendeckend initiiert und steuernd begleitet durch die Staatskanzlei – damit generationengerechte Sozialräume entstehen und das Leitbild der „sorgenden Gemeinschaft“ umgesetzt werden kann.
Pflegebedürftige fachlich fundiert und qualitativ gut zu versorgen ist ein Gebot der Menschlichkeit.
Die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende sind aber miserabel: Dauerstress, keine verlässlichen Dienst- und Freizeiten, Dokumentations-Irrsinn, Zeitdruck – das steht allem im Weg, was gute Pflege ausmacht:
Zeit, Zuwendung, Geduld.
Damit sinkt nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern auch die Beschäftigten werden verschlissen.
Mittlerweile bleiben Pflegekräfte im Schnitt nur knapp acht Jahre im Beruf.
Auch die Entlohnung ist unterirdisch und in Sachsen besonders schlecht.
Hinzu kommt die Ungerechtigkeit bei den Entgelten in Ost und West – und das 30 Jahre nach der Einheit.
Das Median-Bruttogehalt für Altenpflegekräfte ohne fachliche Spezialisierung betrug 2017 bundesweit 2.621 Euro.
Selbst von diesem geringen Bruttolohn können Pflegekräfte hier nur träumen – trotz ihrer verantwortungsvollen und anstrengenden Arbeit.
In Sachsen beträgt das Mediangehalt sogar nur 2.050 Euro und somit über 20 Prozent weniger.[1]
Das heißt: Die Hälfte der Pflegekräfte bekommt hier nicht einmal 2.000 Euro brutto im Monat. Das ist beschämend!
Vergleicht man dann noch die Brutto-Medianentgelte der Altenpflegekräfte mit anderen Bundesländern wie Bayern, steigt die Differenz sogar auf bis zu 56 Prozent.
Die Folge war und ist, dass in Sachsen gut ausgebildete Fachkräfte abwandern.
Oder dass sie zur Arbeit in ein anderes Bundesland pendeln.
Fachkräftemangel, besonders in der Altenpflege, ist die Folge.
Die meisten Pflegebedürftigen – nach aktueller Statistik 75 Prozent – werden von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Engagierten betreut.
Doch die Bereitschaft zur Übernahme von Pflegeverantwortung sinkt.
Nicht nur weil die Generationen heute weiter als früher voneinander entfernt leben, sondern vor allem weil Beruf und Pflege schwer vereinbar sind.
Je länger die Pflegebedürftigkeit dauert, desto höher ist das Risiko, dass pflegende Angehörige ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen.
Wir halten also fest: Der hohe gesellschaftliche Wert, den Pflege- und Sorgearbeit, d. h. Arbeit an und für Menschen, hat, wird derzeit weder anerkannt noch ideell oder finanziell gewürdigt. Das muss sich dringend ändern!
Ältere oder beeinträchtigte Menschen würdevoll zu pflegen, muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und auch so geleistet werden!
Daher muss auch die Finanzierung geändert werden, und zwar generell.
Im Moment werden Pflegebedürftige und Pflegende gegeneinander ausgespielt.
Die wohlverdienten Lohnsteigerungen der Einen erhöhen die Eigenanteile der Anderen. Das ist unsolidarisch.
Unser Ziel ist deshalb die Umgestaltung der Pflegeversicherung zur Solidarischen Pflege-Vollversicherung.
Das bedeutet, dass alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit erbracht werden, von den Pflegekassen übernommen werden.
Finanziert werden kann das, wenn alle – also auch Beamt*innen, Selbstständige und natürlich auch wir Abgeordnete – in eine solche Versicherung einzahlen und die Beitragsbemessungsgrenzen entfallen.
Neben der Frage der Finanzierung sind weitere grundsätzliche Änderungen notwendig, von denen viele auf Bundesebene zu regeln sind.
Ich nenne in Anbetracht der Kürze der Redezeit für so ein wichtiges Thema nur ein paar Stichworte:
Die Sozialgesetzgebung muss im Sinne ganzheitlicher Versorgungskonzepte für Pflegebedürftige angepasst werden. Pflegende Angehörige dürfen nicht länger von Armut bedroht sein.
Ihr Engagement muss im wahrsten Sinne des Wortes WERTgeschätzt werden, sei es durch Entgeltersatzleistungen, die Familienversicherung in der Krankenversicherung oder die rentenrechtliche Gleichbehandlung von Pflege- mit Erziehungszeiten.
Meine Damen und Herren von der CDU: ein Ihnen nahestehender CDU-Politiker hat im Jahre 1998 den Satz geprägt: „Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht.“
Und ich ergänze: wie sie mit ihren Kindern, ihren Alten, Kranken und Pflegebedürftigen umgeht.
Ich möchte, dass die politischen Entscheidungen im Bereich Pflege das Bild einer solidarischen Gesellschaft widerspiegeln, in der Jede und Jeder, die oder der pflegebedürftig wird – ob jung oder alt, ob vorübergehend oder dauerhaft – eine menschenwürdige Pflege nach dem Stand der Wissenschaft erhält.
Und zwar OHNE sich Sorgen machen zu müssen, ob er oder sie sich das finanziell leisten kann.
Nun sind wir hier im Landtag der Gesetzgeber für den Freistaat Sachsen und damit „nur“ für die in der Landeskompetenz liegenden Gesetzesmaterien.
Der Enquete-Bericht benennt aber unzählige Maßnahmen, die wir kraft dieser Kompetenz in Sachsen allein umsetzen können und die die Staatsregierung besser gestern als morgen auf den Weg bringen soll und muss.
Hierzu ist nichts weiter nötig als guter Wille!
Zunächst brauchen wir eine valide Datengrundlage mit dem Ziel einer Landesbedarfsplanung für die Pflege, mit Daten zu Pflegebedarfen und Deckungslücken, Fachkräftesituation und beruflichem Nachwuchs, gesundheitlich-präventiven und pflegerischen Versorgungsangeboten sowie besonderen regionalen Bedingungen.
Außerdem muss die Gesundheitsförderung der gesamten Bevölkerung in den Fokus rücken, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Pflegebedürftige müssen in ihrer Selbstständigkeit, aber auch hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe gefördert werden.
Für die beruflich und privat Pflegenden sind Programme zur Entlastung und Gesundheitsförderung notwendig.
Um eine sinnvolle und unabhängige Pflegeberatung zu gewährleisten, müssen die Pflegekoordinator*innen finanziell und personell aufgestockt werden und ihre Tätigkeiten klar definiert und evaluiert werden.
Die Akademisierung der Pflege macht Deutschland endlich konkurrenzfähig mit der Pflegeausbildung im Rest Europas und eröffnet neue Zielgruppen für eine Pflegeausbildung.
Und: Der Mehrwert für die Pflegebedürftigen ist enorm.
Aus Studien in anderen Ländern wissen wir, dass die Versorgungsqualität mit steigendem Qualifikationsniveau im stationären Bereich steigt und die Sterblichkeit der Pflegebedürftigen sinkt.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Staatsregierung, lassen sie uns gemeinsam die Weichen für eine qualitativ gute Pflege in Sachsen stellen.
Das ist mehr als überfällig. Unsere Unterstützung ist Ihnen sicher!
Rede zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 6/16506:
Anrede,
der Bericht der Enquete-Kommission macht deutlich, dass es in Sachsen schon zehn nach 12 ist. Deshalb möchten wir Sie heute bitten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.
Unter Punkt römisch eins in unserem Antrag möchten wir ausdrücklich den mit enormem persönlichen Einsatz tätigen Beschäftigten in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in der stationären und ambulanten Pflege sowie den pflegenden Angehörigen unseren Respekt und Dank aussprechen – für ihr unermüdliches Engagement in diesem Lebensbereich, der das gesellschaftliche Zusammenleben mehr und mehr bestimmt.
Doch dabei soll es nicht bleiben.
Damit die Arbeit der Mitglieder, der ständigen Gäste, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sachverständigen in der Enquete-Kommission nicht in einer Schublade verschwindet, fordern wir die Staatsregierung auf, unverzüglich damit zu beginnen, die Handlungsempfehlungen umzusetzen.
Uns fehlen Fachkräfte in Sachsen und die, die wir haben, arbeiten schon jetzt am Rande ihrer Belastungsfähigkeit oder sogar darüber hinaus.
Deshalb können und dürfen wir nicht länger warten.
Um künftig rechtzeitig den Pflegebedarf, Deckungsdefizite und die Fachkräftesituation darzustellen und daraus Handlungsoptionen abzuleiten, wollen wir in Sachsen eine regional differenzierte Landesbedarfsplanung etablieren.
Zusätzlich braucht es für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wohnortnahe und leicht zugängliche Informationsmöglichkeiten über Angebote, Unterstützung, Betreuung und Pflege.
Besonders wichtig ist uns, dass auf der Bundesebene darauf hingewirkt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegevollversicherung umzugestalten. In diesem Punkt hoffe ich auch auf Zustimmung aus den Reihen der SPD, die ja zuletzt im Oktober 2018 Überlegungen in diese Richtung angestellt hat[2].
In diese Versicherung sollen alle Bürgerinnen und Bürger gemäß der Höhe ihrer vollen Einkommen aus allen Quellen einzahlen.
So lässt sich die finanzielle Basis dafür schaffen, dass künftig alle mit der Pflegebedürftigkeit eines Menschen in Zusammenhang stehenden Leistungen aus der Pflegekasse finanziert werden können.
Pflege bedarf der Solidarität der gesamten Gesellschaft.
Mit einer solchen Pflegevollversicherung ließen sich auch die von uns geforderten höheren Löhne, welche mindestens 3.000 Euro brutto für Pflegefachkräfte betragen sollten, finanzieren, ohne die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen zusätzlich zu belasten.
Ich könnte noch viele weitere Forderungen aufführen, aber dafür reicht meine Redezeit nicht aus. Ich denke aber, dass der Bericht der Enquete-Kommission deutlich macht, dass wir in Sachsen dringend handeln müssen.
Wir sind es den in der Pflege tätigen Personen, aber auch all denen, die Anteil an der Arbeit in der Enquete-Kommission und an dessen Bericht haben, schuldig, schnellstmöglich für Verbesserungen zu sorgen.
Es ist zehn nach 12.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und beantrage punktweise Abstimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
[1] https://www.pflegen-online.de/was-pflegekraefte-in-deutschland-verdienen
[2] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98633/Berliner-SPD-ruft-nach-Pflegevollversicherung
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oder möchtest einfach reden?
Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden, Sachsen
Telefon 0351 4935800
E-Mail linksfraktion@slt.sachsen.de
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