Bartl zu Verfassungsgerichtsurteil: Demokratie in den Parteien vor Machtmissbrauch schützen – Gesetzentwurf der LINKEN
Zum heutigen Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Die Entscheidung ist zu allererst eine schallende Ohrfeige für die AfD und ihr Verständnis von innerparteilicher Demokratie. Auf ihre Kappe geht der beachtliche Wahlfehler, den der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem beeindruckenden Urteil festgestellt hat. Wir haben immer gesagt, dass die Streichung eines Kandidaten von einer Wahlliste nicht ohne neuerlichen Parteitagsbeschluss erfolgen darf.
Dieser Wahlfehler beeinflusst zwar nicht die Stärkeverhältnisse im Parlament, wohl aber dessen personelle Zusammensetzung. Wir begrüßen es, dass der Verfassungsgerichtshof dem Sächsischen Landtag vor Augen führt, dass die Wahlgesetzlichkeiten dringend nachgeschärft werden müssen. Dieser faktische Handlungsauftrag ist noch vor der Landtagswahl 2019 zu erledigen.
Die Linksfraktion hat bereits im letzten Herbst ihren Gesetzentwurf zur „Stärkung des subjektiven Rechtsschutzes und der innerparteilichen Demokratie bei Wahlen zum Sächsischen Landtag“ (Landtags-Drucksache 6/11223) eingebracht. Er stellt jene Fragen klar, die nach Feststellung des Gerichtes missverstanden, falsch ausgelegt oder übergangen worden sind.
Jetzt müssen sich die demokratischen Fraktionen bewegen. Beschließt der Landtag dieses Gesetz, haben nicht die Vertrauensleute, sondern die Aufstellungsversammlung das letzte Wort. Die exzessive Anwendung der Vollmacht der Vertrauensleute durch die AfD zeigt Missbrauchsgefahren, denen unser Gesetzentwurf abhilft. Die Gewährleistung der Demokratie in den Parteien ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie insgesamt. Zugleich wollen wir effektiven Rechtsschutz für Wahlbewerber, damit die Verletzung subjektiver Rechte in parteiinternen Aufstellungsverfahren geltend gemacht und vom Verfassungsgericht festgestellt werden kann – auch dann, wenn dadurch die angefochtene Wahl nicht ungültig wird. Wahlen sind zu wichtig, als dass eklatante Verstöße gegen demokratische Grundsätze folgenlos bleiben dürften.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung wichtige Klarstellungen zu den demokratischen Grundlagen des parlamentarischen Systems vorgenommen, in dem die Abgeordneten das gesamte Volk vertreten und nicht ihre Partei. Die Gedankentiefe des Urteils erlegt dem Gesetzgeber die Pflicht auf, weitere Fragen zu prüfen und zu beantworten – etwa die nach einem bisher fehlenden vorläufigen Rechtsschutz für Kandidierende, der schon vor dem Wahltermin greifen kann.
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