Bartl: Sondersitzung des Rechtsausschuss zu Wahlrechts-Ausschlüssen – Umweg der Staatsregierung unlogisch

Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Der Ausschluss von Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, vom Wahlrecht ist grundgesetzwidrig. Es ist auch Konsens, dass dies nicht nur für die Europawahlen, sondern für die zeitgleich am 26. Mai stattfindenden Kommunalwahlen in Sachsen gilt. Dazu liegt ein entsprechender Gesetzentwurf der Linksfraktion vor, den die Fraktion auf der letzten Parlamentssitzung in 1. Lesung vorgestellt hat. Nach der einstweiligen Anordnung des höchsten deutschen Gerichts forderte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion eine sofortige Verständigung im Landtag, dem gesetzgebenden Gremium des Freistaates, um den betroffenen Menschen die Wahlteilnahme zu ermöglichen. Stattdessen hat die sächsische Staatsregierung einen anderen Weg beschritten, über den der sächsische Justiz- und Innenminister, Sebastian Gemkow und Roland Wöller (beide CDU), informierten: einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Die Linksfraktion hat einen Antrag auf Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags gestellt, die nach Verständigung mit dem Landtagspräsidenten unmittelbar nach der österlichen sitzungsfreien Zeit stattfinden wird: am Montag, den 29. April, um 10 Uhr. Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, der auch Vorsitzender des Landtags-Rechtsausschusses ist:

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Behebung verfassungswidriger Wahlrechtsausschlüsse in Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/17125) besitzt der Landtag eine Grundlage, um selbst auf direktem Weg schnellstmöglich die Teilnahme von Menschen unter Vollbetreuung an den Kommunalwahlen zu ermöglichen. Dies könnte durch Beschluss des Ausschusses und anschließende Landtags-Sondersitzung geschehen. Die CDU/SPD-Koalition selbst hat es nicht vermocht, diesen grundrechtswidrigen Wahlausschluss durch rechtzeitige Einbringung und Beschlussfassung ihres Inklusionsgesetzes aus der Welt zu schaffen. Der Umweg der Staatsregierung über das Verfassungsgericht ist nicht nachvollziehbar, da ein solcher Antrag, den es noch nie gegeben hat, nur dann berechtigt ist, wenn der Gesetzgeber selbst zeitweilig handlungsunfähig oder unwillig ist. Davon kann jedoch keine Rede sein, da ein in 1. Lesung eingebrachter und dem Fachausschuss überwiesener Gesetzentwurf vorliegt.

Du hast Fragen
oder möchtest einfach reden?

Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Zum Kontaktformular

Oder schreibe uns auf unseren Social-Kanälen:

Schließen

KONTAKT

Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Hier geht es zum Kontakt