Bartl: Schusswaffen im Gericht bringen nicht mehr Sicherheit, zusätzliche Justizwachtmeister aber schon!

Zur heute vom Präsidenten des Leipziger Amtsgerichts, Michael Wolting, erhobenen Forderung, Justizwachtmeister mit Schusswaffen auszustatten, erklärt der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl:

„Zum Rechtsstaat gehört eine gewisse Rechtskultur. Die ist nicht mehr gegeben, wenn sich die Prozessbeteiligten vor Gericht wie im Hochsicherheitstrakt fühlen, umgeben von bis an die Zähne bewaffneten Wachen. Zudem ist überhaupt fraglich, wie vor Gericht in Notlagen Schusswaffen eingesetzt werden können, ohne Unbeteiligte zu gefährden – zumal stets auch die Gefahr besteht, dass Angreifer im Verlauf einer Auseinandersetzung solche Waffen in ihren Besitz bringen. Wir lehnen es daher ab, Justizwachtmeister mit Schusswaffen auszurüsten. In Prozessen mit besonderen Gefährdungslagen wird ohnehin die Polizei zur Absicherung hinzugezogen.

Wir stimmen aber mit der Forderung des Leipziger Amtsgerichtspräsidenten überein, mehr Justizwachtmeister einzustellen. Die Wach- und Vorführdienste vor Gericht müssen personell so ausgestattet sein, dass sie jeder Situation Herr werden können, und das ohne Schusswaffen. Eine gute personelle Ausstattung dieser Dienste ist auch die beste Versicherung dagegen, dass gefährliche Gegenstände wie Messer oder Schusswaffen überhaupt durch Prozessbeteiligte in den Gerichtssaal gebracht werden können. Das ist gegenwärtig, wie Herr Wolting zu Recht feststellt, in Sachsen jedoch nicht gewährleistet.

Wir sind uns mit dem Amtsgerichtspräsidenten auch darin einig, dass die Anforderungen an Justizwachtmeister gestiegen sind. Deshalb streiten wir nicht nur in Haushaltsverhandlungen für mehr Personal sowie für eine angemessene Besoldung. Unser Gesetzentwurf zur Einführung einer Stellenzulage für Justizwachtmeister (Drucksache 6/16432), zu dem der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Landtages am 27. März 2019 Sachverständige hören wird, zielt darauf ab, die Justizwachtmeister vor Gericht für höhere Anforderungen und die gestiegene Gefährdung finanziell zu entschädigen. Dies sind wir den Frauen und Männern, die so eine wichtige Rolle für das Funktionieren unserer Rechtspflege in Sachsen spielen, mehr als schuldig!“

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