Bartl: Rentenunrecht gegenüber Angehörigen der Volkspolizei beseitigen – Sachsen verweigert Zahlung trotz Gerichtsurteilen

Die Linksfraktion hat eine weitere parlamentarische Initiative zur Beseitigung der Benachteiligung Ostdeutscher ergriffen – für eine gerechte Rentenberechnung früherer Angehöriger der Deutschen Volkspolizei der DDR. Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Die Anerkennung der Lebensleistung Ostdeutscher fängt damit an, dass ihnen berechtigte Rentenansprüche nicht länger vorenthalten werden. Es ist durch Urteil des Bundessozialgerichts seit 2007 unstrittig, dass auch Verdienstbestandteile, die als Bekleidungs- und Verpflegungsgeld ausgewiesen waren, Arbeitsentgelt sind, das bei der Berechnung der Rente zu berücksichtigen ist. Das Land Brandenburg tut das seit 2008, der Freistaat Sachsen bis heute nicht, obwohl inzwischen auch ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts vom Januar 2018 vorliegt. Das entspricht im Übrigen auch den Regeln des bundesdeutschen Besoldungsrechtes.

Da die Staatsregierung ein verpflichtendes Urteil missachtet, haben wir jetzt einen Antrag in den Landtag eingebracht: „Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!“ (Parlaments-Drucksache: 6/16393).

Die Staatsregierung geht selbst von bis zu zehntausend Betroffenen aus (Antwort auf Kleine Anfrage Parlaments-Drucksache 6/11334), verweigert aber ungeachtet dessen das diesen zustehende Recht (siehe Antwort der Staatsregierung auf weitere Kleine Anfrage des Vorsitzenden der Linksfraktion, Rico Gebhardt, Parlaments-Drucksache 6/14338). Wir fordern mit unserem Antrag daher nicht nur die Anwendung des Rechts und einen Bericht über den Vollzug gegenüber dem Landtag, sondern auch von Amtswegen eine Überprüfung aller bisher ergangenen Bescheide. Ein Verweigern des Rentenanspruchs durch Aussitzen gegenüber den im Ruhestand befindlichen Polizistinnen und Polizisten ist inakzeptabel. aber auch diejenigen mit Ost-Dienstbiographie, die noch aktiv im Polizeidienst sind, haben einen Anspruch auf Korrektur dieses Unrechts!

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