Bartl / Meiwald: CDU und SPD erneut gegen Gefahrenzulage für Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister – endlich handeln!

Gestern beriet der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes“ (Drucksache 6/18004) der Staatsregierung. Dazu erklären der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, sowie die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin Verena Meiwald:

„Der Haushalts- und Finanzausschuss hat erneut das Besoldungsgesetz geändert. Die Höhe der Zulage für Beamte der Fachrichtung Feuerwehr wurde an das Zulagensystem für den Polizeivollzugs-, Steuerfahndungs- bzw. den Justizvollzugsdienst angepasst.

Anlässlich der Beratung dieses – erst zwei Tage vor der Ausschusssitzung durch die Koalitionsfraktionen eingebrachten – Gesetzentwurfs haben wir erneut auf die weiter bestehende Ungerechtigkeit hinsichtlich der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister hingewiesen und Abhilfe gefordert. Diesen Bediensteten verweigert der Freistaat eine Zulage zum wenigstens teilweisen Ausgleich für die besonderen Gefährdungen, mit denen ihre Arbeit verbunden ist. Nach der Rechtslage dürfen sie eine solche Gefahrenzulage nur erhalten, wenn sie nahezu ausschließlich in einem geschlossenen Vorführbereich tätig sind. Solche Bereiche gibt es in sächsischen Gerichten gar nicht!

CDU und SPD lehnten diese Zulage ab. Die Fraktion DIE LINKE wird in der Anfang Juli anstehenden Parlamentsbefassung zum Besoldungsgesetz erneut um eine Mehrheit dafür werben. Dazu liegt auch ein Gesetzentwurf unserer Fraktion vor (Drucksache 6/16432). Unser Ziel bleibt eine Zulage für alle Wachtmeisterinnen und Wachtmeister in Sachsen, die im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst der Gerichte und in Staatsanwaltschaften eingesetzt sind.“

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