Bartl: CDU und SPD verweigern Justizwachtmeistern Gefährdungszulage – Freistaat muss ein besserer Dienstherr werden!

Der Verfassungs- und Rechtsausschuss befasste sich heute mit dem Entwurf der Linksfraktion eines „Gesetzes zur Einführung einer Stellenzulage für Justizwachtmeister im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst bei den Gerichten“ (Parlaments-Drucksache 6/16432). Zur Ablehnung durch CDU und SPD sagt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

„Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister leiden in Sachsen unter einer paradoxen Situation. Zwar erlaubt es die Gesetzeslage grundsätzlich, ihnen eine Gefährdungszulage zu zahlen. Allerdings müssten sie dafür nahezu ausschließlich in einem geschlossenen Vorführbereich tätig sein. Solche abgeschlossenen Tätigkeitsbereiche gibt es aber an den sächsischen Gerichten gar nicht.

Alle Wachtmeisterinnen und Wachtmeister in Sachsen, die im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst der Gerichte und in Staatsanwaltschaften eingesetzt sind, sollten eine Gefährdungszulage bekommen. Sie sind in ihrer täglichen Arbeit nicht weniger in physischer, psychischer und mentaler Hinsicht besonderen Belastungen ausgesetzt als andere Berufsgruppen – etwa Bedienstete im Strafvollzug, bei der Feuerwehr, Polizei oder beim Zoll, die durchweg derartige Stellenzulagen erhalten.

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gehen regelmäßig mit Personen um, die gegen ihren Willen festgehalten werden. Sie treffen auf Sympathisanten, Täter, Opfer und rivalisierende Gruppen. Sie müssen Flucht- und Befreiungsversuche vereiteln können, zumal in Gerichten ein erhöhter Fluchtanreiz besteht. Sie unterliegen durch den oft engen körperlichen Kontakt mit chronisch mehrfach geschädigten und oft auch drogenabhängigen Angeklagten oder Zeugen einer besonderen Ansteckungsgefahr. Das wachsende mediale Interesse an Strafprozessen führt zudem dazu, dass sie oft erkennbar in der Berichterstattung vorkommen.

Eine vergleichbare Stellenzulage für Justizwachtmeister gibt es in anderen Bundesländern schon lange: Die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Bayern oder Berlin sind in dieser Hinsicht bessere Dienstherren als Sachsen. Ich hoffe bis zur Plenarbehandlung unseres Gesetzentwurfs auf Einsicht bei CDU und SPD, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Das gilt generell für die Besoldung von Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeistern, die beim Berufseinstieg nur wenig mehr als den Mindestlohn bekommen. Auch insofern wäre die Stellenzulage ein wichtiger, wenn auch nur ein erster Schritt, um den wir weiter kämpfen werden. Das dient nicht zuletzt dem Ziel, genug Nachwuchs für diese verantwortungsvollen Aufgaben zu gewinnen.“

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