Bartl: Auch sächsischen Justizwachtmeistern eine Gefährdungszulage zahlen – Sachverständige für LINKEN Gesetzentwurf

Heute hörte der Verfassungs- und Rechtsausschuss Sachverständige zum Entwurf der Linksfraktion eines „Gesetzes zur Einführung einer Stellenzulage für Justizwachtmeister im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst bei den Gerichten im Freistaat Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/16432). Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

„Die Sachverständigen, namentlich die Vertreter der Beschäftigten aus Gewerkschaften und Personalvertretung, bestätigen den dringenden Handlungsbedarf im Sinne unseres Gesetzentwurfs. Justizwachtmeister leiden in Sachsen unter einer paradoxen Situation: Zwar erlaubt es die Gesetzeslage grundsätzlich, ihnen eine Gefährdungszulage zu zahlen. Allerdings müssen sie dafür in einem geschlossenen Vorführbereich tätig sein. Solche abgeschlossenen Bereiche gibt es aber an den sächsischen Gerichten gar nicht. Stattdessen besteht Bedarf an einer flexiblen Einsetzbarkeit für die Vorführung zu Verhandlungen, die Gewährleistung eines gefährdungsfreien Ablaufs, für angemessene Einlasskontrollen bis hin zu Festnahmen.

Für uns ist klar, dass die sächsischen Justizwachtmeister eine solche Stellenzulage erhalten müssen. Denn sie sind gefährdet, nicht nur weil sie täglich mit Straftätern sowie Menschen mit starken emotionalen und Suchtproblemen in enger Nähe zusammenkommen. Sie sind auch Gefährdungen aus dem Umfeld von Untersuchungs- und Strafgefangenen, etwa von Sympathisierenden, ausgesetzt. Das wachsende mediale Interesse an Strafprozessen führt zudem dazu, dass sie oft erkennbar in der Berichterstattung vorkommen.

Ohne Justizwachtmeister funktioniert der Gerichtsalltag nicht. Die jetzige Besoldung entspricht aber mitnichten dem Anforderungsprofil dieses Berufes. Die Besoldungsgruppe beim Einstieg ist die A4, was einem Einkommen knapp oberhalb des Mindestlohnniveaus entspricht. Wir wollen ihnen daher in einem ersten Schritt die Stellenzulage zukommen lassen, die u.a. Bedienstete in Justizvollzugsanstalten erhalten. Wir unterstützen die Beschäftigten auch bei ihrer Forderung, die Stellen im Vorführdienst generell hinsichtlich der Besoldung aufzuwerten.

Als zusätzliche Erkenntnis nehmen wir aus der Anhörung mit, dass eine solche Zulage auch für jene Beschäftigten erforderlich ist, die an den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung sorgen. Diesen Aspekt werden wir per Änderungsantrag unserem Gesetzentwurf hinzufügen.“

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