„Bürgernahe Breitbandversorgung in Sachsen“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Antrag hat, das muss man den Einreichern lassen, einen durchaus neugierig machenden Titel: „Bürgernahe Breitbandversorgung in Sachsen“. Und ja, ich gebe es zu, ich war gespannt, was die konkreten Vorschläge der AfD sind, den Breitbandausbau zu beschleunigen und eben auch bürgernäher zu machen.

Allerdings: die Enttäuschung beim Lesen war groß. Kein Wort dazu kommunale oder nicht gewinnorientierte Betreibermodelle besser zu unterstützen. Kein Wort dazu, Genehmigungsverfahren zu straffen. Oder anders gesagt: im ganzen Antrag findet sich ganz grundsätzlich kein einziger Vorschlag, keine einzige Forderung, welche tatsächlich eine bürgernahen Breitbandversorgung im Freistaat voran bringen könnte.

Das macht es auch sehr schwierig, sich mit ihrem Antrag sachlich auseinander zu setzen und darüber inhaltlich zu debattieren.

Ja, es ist richtig, Sachsen gehört beim Breitbandausbau zu den Schlusslichtern in Deutschland. Das der damalige Ministerpräsident Tillich und sein Wirtschaftsminister Morlock in der letzten Legislatur zwar gern davon sprachen bundesweiter Vorreiter beim Netzausbau zu sein und dann aber nichts weiter unternommen haben als fröhlich mit der roten Laterne zu winken, in der Hoffnung dass das Publikum zu überzeugen sei da wo Sachsen ist, ist per Definition vorn und dann nicht mehr merkt das die Staatsregierung nur das Schlusslicht schwenkt. Hier hat die Infrastrukturpolitik der CDU-geführten Landesregierungen der letzten Jahre zu einer ernsten Gefahr für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates geführt. So konnte es nicht weiter gehen. Aber darüber herrscht ja hier im hohen Hause inzwischen erfreulicherweise Einigkeit, wie wiederholte Debatten hier zum Ausdruck gebracht haben. Das nochmals per Antrag zu beschließen bringt uns nicht weiter, zumal wenn dem keine konkreten Handlungsschritte folgen. Denn es beantwortet nicht die Frage „wie weiter?“.

Auch die zum Beschluss beantragte Aussage, dass an Glasfaser unterm Strich kein Weg vorbei führt ist inzwischen ein Allgemeinplatz. Das scheint ja mittlerweile die aktuelle Staatsregierung auch erkannt zu haben und denkt über Wege nach, die Komplettübernahme des kommunalen Eigenanteils beim Breitbandausbau an Glasfaser zu binden. Hier hinkt ihr Antrag der Realität sogar hinterher.

Was dann folgt ist ein Berichtsantrag zur Arbeit des Breitbandkompetenzzentrum und zur Frage welche Auswirkungen das DigiNetz-Gesetz auf Verbraucherpreise haben wird.

Dabei verkennen sie jedoch, dass letzteres gar nicht das Problem ist. Vielmehr wohnt dem DigiNetz-Gesetz die Gefahr inne, dass es gar nicht erst zu wie auch immer gearteten Verbraucherpreisen kommt, weil in Einzelfällen durch das Gesetz der Breitbandausbau nicht beschleunigt, sondern verhindert wird. Was meine ich? Telekommunikationsanbieter denen ein Glasfaserausbau vor Ort bisher unrentabel erschien, können sich nun wenn die Kommune sich zu einem Betreibermodell entschlossen hat, in die Baumaßnahmen mit einklagen und sich so Tiefbaukosten sparen. Die Kommune wäre defacto gezwungen ihren eigenen Konkurrenten bei der Verlegung mit zu berücksichtigen und so die eigenen Investitionen ad absurdum zu führen. Im Zweifelsfalle passiert dann erstmal gar kein Ausbau. Oder die Kommunen entscheiden sich von vornherein gegen ein Betreibermodell und schreiben gleich an ein privatwirtschaftliches Unternehmen aus. Sie merken: mit bürgernaher Breitbandversorgung hat das nichts zu tun.

Die mit dem Titel geweckte Erwartung und der Inhalt des Antrages passen beim besten Willen nicht zusammen. Sie können es drehen und wenden wie sie wollen, ihr Antrag ist im Kern substanzlos. Das ist ihnen augenscheinlich auch selbst aufgefallen. Darum haben sie als letzten Punkt ja noch fix vorgeschlagen im Wartebereich von Finanzamt und Polizei WLAN-Router aufzustellen. Mit bürgernaher Breitbandversorgung hat allerdings auch das nichts zu tun.

Vernünftiger Weise werden wir ihren Antrag ablehnen.

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