Anna Gorskih: Eine ärztliche Bescheinigung muss für den Prüfungsrücktritt reichen – Grundrechte der Studierenden schützen

Der DGB Sachsen kritisiert heute eine Handlungsanweisung des Wissenschaftsministeriums. Demnach müssen die Hochschulen Krankheitssymptome abfragen, wenn Studierende sich aus Krankheitsgründen von einer Prüfung abmelden wollen. Ob sie prüfungsfähig sind, soll mithin nicht eine Ärztin oder ein Arzt entscheiden, sondern der Prüfungsausschuss.

Dazu erklärt Anna Gorskih, hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion:

„Auch wir lehnen die Handlungsanweisung ab, weil sie die Grundrechte der Studierenden bedroht. Eine ärztliche Bescheinigung, die Prüfunfähigkeit angibt, muss ausreichen. Studierende dürfen nicht dazu gezwungen werden, dem Prüfungsausschuss Krankheitssymptome zu offenbaren – zumal in diesem Gremium meist keine medizinisch ausgebildeten Menschen sitzen. Möglicherweise erfahren so aber Dozierende und spätere Vorgesetzte sensible Gesundheitsdaten, die als nach Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung besonders geschützt sind. Es gibt keinen Grund, Ärztinnen und Ärzten pauschal zu misstrauen. Deren Schweigepflicht existiert nicht ohne Grund!

Ich will von der Staatsregierung wissen, warum und wie diese Handlungsanweisung umgesetzt werden soll (Drucksache 7/13183). Außerdem setzten wir uns mit unserem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für das Hochschulgesetz dafür ein, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Prüfungsrücktritt ausreicht.“

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