„Abfallpolitik in Sachsen konsequent in Richtung Kreislaufwirtschaft umsteuern – Gemeinsame Landesstrategie ‘Zero Waste‘ erarbeiten“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Antrag der Grünen überrascht mich zum jetzigen Zeitpunkt. Ende August hat die Staatsregierung den Entwurf zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes vorgelegt und genau da gehört die Diskussion hin, die jetzt hier, zumindest teilweise, mit diesem Antrag sozusagen parallel geführt werden soll. Natürlich stelle ich fest, dass hier bereits viele der Defizite genannt werden, die der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes hat und die im Übrigen auch nicht als neue Erkenntnisse vom Himmel gefallen sind. Bereits der Untersuchungsausschuss zu Im- und Exporten von Müll nach Sachsen in der vorangegangenen Legislaturperiode hat zu der Erkenntnis geführt, dass der Freistaat Sachsen keine nachhaltige Kreislaufwirtschaft verfolgt, die auf Müllvermeidung, Recycling und Abfallautarkie ausgerichtet ist. Die Abfallentsorgung wurde dem Wirken der Marktkräfte überlassen, mit welchen gravierenden Folgen hat unsere Fraktion im Ergebnis des Untersuchungsausschusses eigenständig bewertet. Die Staatsregierung hat es über nahezu zwei Jahrzehnte versäumt, der Kreislaufwirtschaft nachhaltige Konzeptionen zugrunde zu legen. Hier wurde nicht nur im übertragenen Sinne „verbrannte Erde“ hinterlassen.
Es ist richtig, die Kreislaufwirtschaft an einer „Null Müll“ Strategie auszurichten, Prioritäten in der Müllvermeidung und im Recycling zu setzen und dies mit einer landesweiten Bedarfs- und Kapazitätsplanung für Abfallanlagen zu verbinden. Es ist auch richtig, die Strategie der Abfallautarkie zu verfolgen und nicht nur die verantwortlichen Kommunen und Verbände selbst, sondern auch Umweltorganisationen einzubeziehen. Aber diese Diskussion kann nicht in diesem Antrag geführt werden, sondern sie gehört unter dem Gesamtbegriff einer nachhaltigen und transparenten Kreislaufwirtschaft als Leitbild in ein neues Abfallgesetz. Das Abfallgesetz Baden-Württemberg ist uns hier bereits einen großen Schritt voraus, denn dort steht schon drin, dass die Ziele des Gesetzes die Weiterentwicklung der Ressourcen schonenden und abfallarmen Kreislaufwirtschaft sowie die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen sind und diese Ziele insbesondere einer ressourcenschonenden, schadstoffarmen und abfallarmen Produktgestaltung und Produktion, der anlageninternen Kreislaufführung von Stoffen, der Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicherer Produkte, der Wiederverwendung von Produkten und Stoffen und dem bevorzugten Einsatz nachwachsender Rohstoffe dienen und jede Person durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der ressourcenschonenden und abfallarmen Kreislaufwirtschaft beitragen soll.
Zu trennen ist die Diskussion um eine zukunftsfähige und nachhaltige Abfallwirtschaft von finanziellen Anreizen zur Einführung und Etablierung innovativer Geschäftsmodelle für Kommunen, Initiativen und kleinen- und mittelständischen Unternehmen. Allein die Innovation in diesem Bereich kann pauschal keine Förderung begründen. Hierzu bedarf es einer Koppelung mit den Zielen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und nicht allein der Ausrichtung an Öko-Design, Reparaturzentren und Secondhand-Netzwerken. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das ist doch einfach zu kurz gegriffen.
Ich halte auch den Vorstoß im Bundesrat für die Änderung des Verpackungsgesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für verfehlt. Baden-Württemberg hat es uns vor gemacht, dass wir im bestehenden gesetzlichen Rahmen eine landeseigene nachhaltige Kreislaufwirtschaftsstrategie entwickeln können. Die Basis hierfür könnte die Fortentwicklung der Sächsischen Rohstoffstrategie sein, die Anreize setzen könnte. Dazu sollte zumindest der Versuch der Erstellung einer Sekundärrohstoffpotentialstudie nochmals unternommen werden oder auch anspruchsvolle Recyclingquoten festgeschrieben werden. Ich zitiere mich aus einer Rede von vor anderthalb Jahren: „In der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drs 6/5764 wird mir auf die Frage, wie es denn um den mit 65% vorgegebenen Erfüllungsgrad der in §14 KrWG aufgezählten quantitativen Vorgabe zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling von zum Beispiel Siedlungsabfällen in Sachsen aussieht, vom Umweltminister geantwortet: Der spätestens ab dem 1. Januar 2020 zu erreichende Erfüllungsgrad der vorgegebenen quantitativen Vorgaben wurde bisher für den Freistaat Sachsen nicht ermittelt.“ Ich befürchte, dass ist auch der Stand von heute.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes gibt uns als Parlamentariern die Möglichkeit, uns hier mit unseren Ideen einzubringen und Sachverständige aus allen betroffenen Bereichen zu hören. Dazu gehören auch viele Inhalte aus diesem Antrag.
Dieser Diskussion über eine zukunftsfähige Abfallstrategie müssen wir uns auf breiter Basis stellen, um im Nachgang bei Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen eine Akzeptanz dieser Ziele zu erreichen. Sie jetzt hier als Antrag zu beschließen, wird der Dimension und Bedeutung nicht gerecht.
Und an Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, kann ich nur die Bitte richten, sich wirklich ernsthaft mit dem Thema einer nachhaltigen Kreislauf- und Abfallwirtschaft zu beschäftigen. Der jetzige von der Staatsregierung eingebrachte Entwurf wird dem bei Weitem nicht gerecht.
Unsere Fraktion wird sich zu diesem Antrag der Grünen enthalten.
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