376 Personen abgewiesen, die vor häuslicher und sexualisierter Gewalt flohen – Juliane Nagel: Schnell mehr Plätze schaffen!

2025 mussten mindestens 306 Frauen, die in einem der 17 sächsischen Schutzhäuser Zuflucht vor häuslicher und sexualisierter Gewalt suchten, wegen Platzmangels abgewiesen werden. Hinzu kommen 20 Abweisungen in speziellen Einrichtungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie 50 in Männerschutzwohnungen. Die Zahl der Familienschutzplätze wuchs seit dem vergangenen Jahr zwar von 168 auf 180. Laut der Istanbul-Konvention müsste Sachsen entsprechend seiner Bevölkerungszahl allerdings 404 Plätze für betroffene Frauen vorhalten. Diese Ergebnisse ihrer Kleinen Anfrage (Drucksache 8/7519) kommentiert Juliane Nagel, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:

„Im Freistaat ist der Anspruch auf Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder weiterhin nicht erfüllt. Häusliche und sexualisierte Gewalt sind wachsende Probleme, welche die Staatsregierung nur zögerlich bekämpft. Es fehlen viele Schutzplätze, wie die vielen Abweisungen zeigen – ihre Zahl sank gegenüber 2024 um ganze sechs, das sind nur etwa 1,5 Prozent. Zwar wurden zwölf zusätzliche Schutzplätze geschaffen, weil Linke und Grüne in den Verhandlungen zum Haushalt 2025/2026 zusätzliche Mittel erkämpft haben. Der Bedarf ist aber viel größer.

Vor anderthalb Jahren beschloss der Bundestag das Gewalthilfegesetz. Es kann ein Meilenstein sein, sofern die Länder es umsetzen. Schließlich gewährt es Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz und auf Beratung. Wie Schutzeinrichtungen und Beratungsstrukturen bis dahin ausgebaut werden sollen, wird im Sächsischen Gewalthilfegesetz abgebildet, dessen Entwurf im Landtag liegt. Als Linke haben wir unsere Prämissen dargelegt und werden diese in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2027/28 deutlich machen. Wir müssen die Schutzkapazitäten schnell erweitern und mehr Unterkünfte barrierefrei machen. Bisher gibt es nur einen barrierefreien Platz, 54 weitere gelten als ,barrierearm‘.

Wir fordern, dass Minderjährige und queere Betroffene in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden und spezialisierte Anlaufstellen erhalten. Entscheidend sind zudem stärkere Bemühungen für Prävention. Die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen muss gewahrt bleiben und die Gleichstellung der Geschlechter zur DNA unserer Gesellschaft gehören.“

 

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