Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag
Zeugnisverweigerungsrechte auf die Soziale Arbeit erweitern: Besonderes Vertrauensverhältnis wirksam schützen!
DRUCKSACHE 8/7489
Wer in der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik tätig ist, arbeitet in einem besonderen Vertrauensverhältnis. Letzteres ist ein großes und schützenswertes Gut in der sozialen Arbeit. Die Staatsregierung soll es schützen und deshalb eine Gesetzesinitiative im Bundesrat starten, damit diese Berufsgruppe ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 der Strafprozessordnung bekommt. Die entsprechenden Verschwiegenheitspflichten sollen auch Teil der Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst werden. Die Klientinnen und Klienten müssen darauf vertrauen dürfen, dass das, was sie im Rahmen der Beratung offenbaren, vertraulich bleibt.
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