Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag

Polizeirechtliche Befugnisse konsequent auf den Boden der Grundrechte stellen!

DRUCKSACHE 8/713

Nach einer Klage der Linksfraktion sowie der Grünen-Fraktion hat der Sächsische Verfassungsgerichtshofs am 25. Januar 2024 weite Teile des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und des Sächsischen Polizeibehördengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Wir haben die Staatsregierung früh aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Vorschrift in verfassungsgemäßer Weise ersetzt. Im Detail geht es um eine Reihe von Befugnissen sowie um die Bedingungen, unter denen die Polizei bestimmte Instrumente nutzen darf.

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