Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag

Interessen des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen wahren: Bundesgesetz zur Regelung der Verteilung des 100 Mrd. Euro-Sondervermögens der Länder nachbessern!

DRUCKSACHE 8/3916

Der Bund muss ein Gesetz erlassen, das regelt, wie die Länder und Kommunen ihren Anteil am 500-Milliarden-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verwenden können. Sachsen soll eine Reihe von Nachbesserungen verlangen. So sollen die Förderbereiche erweitert werden, damit Geld auch in Hochschulmedizin, Sport und Kultur, Wohnraumförderung und öffentlichen Personennahverkehr fließen kann. Zudem sollen auch Bundes- und EU-Förderprogramme kofinanziert werden dürfen, ungenutzte Mittel in nachfolgende Haushaltsjahre übertragbar sein. Die Länder sollen das Geld pauschal an die Kommunen ausschütten dürfen.

Diesen Beitrag teilen!

Zurück

Schließen

KONTAKT

Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Hier geht es zum Kontakt