Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag
Interessen des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen wahren: Bundesgesetz zur Regelung der Verteilung des 100 Mrd. Euro-Sondervermögens der Länder nachbessern!
DRUCKSACHE 8/3916
Der Bund muss ein Gesetz erlassen, das regelt, wie die Länder und Kommunen ihren Anteil am 500-Milliarden-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verwenden können. Sachsen soll eine Reihe von Nachbesserungen verlangen. So sollen die Förderbereiche erweitert werden, damit Geld auch in Hochschulmedizin, Sport und Kultur, Wohnraumförderung und öffentlichen Personennahverkehr fließen kann. Zudem sollen auch Bundes- und EU-Förderprogramme kofinanziert werden dürfen, ungenutzte Mittel in nachfolgende Haushaltsjahre übertragbar sein. Die Länder sollen das Geld pauschal an die Kommunen ausschütten dürfen.
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