Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag

Gesetz zur Nachholung gesetzlicher Feiertage im Freistaat Sachsen

DRUCKSACHE 8/5111

Feiertage sollen auch in Sachsen an einem Werktag nachgeholt werden, wenn sie aufs Wochenende fallen. Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage gelten laut der Landesverfassung „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“. In über 85 Ländern existieren Kompensationsregelungen für „verlorene“ Feiertage.

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