Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag
Gesetz zur Nachholung gesetzlicher Feiertage im Freistaat Sachsen
DRUCKSACHE 8/5111
Feiertage sollen auch in Sachsen an einem Werktag nachgeholt werden, wenn sie aufs Wochenende fallen. Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage gelten laut der Landesverfassung „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“. In über 85 Ländern existieren Kompensationsregelungen für „verlorene“ Feiertage.
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