Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag
Gesetz zur Absenkung des Wahlalters im Freistaat Sachsen auf das vollendete 16. Lebensjahr
DRUCKSACHE DRUCKSACHE 8/4218
Wir treten auch in dieser Wahlperiode dafür ein, dass die jungen Leute schon ab ihrem 16. Geburtstag den Landtag und die Kommunalparlamente mitwählen sowie bei Volksanträgen, Volksbegehren und Volksentscheiden mitwirken dürfen. Das entspricht der Entwicklung auf der europäischen Ebene und in vielen Bundesländern. Wir sollten junge Menschen als Subjekte anerkennen, statt sie mit Planspielen abzuspeisen. Das frühere Wahlrecht erhöht die Chancen, dass die jungen Leute später regelmäßig an die Wahlurne treten.
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