Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag
Clubkultur in Sachsen vor dem Aus schützen: Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der kulturellen Vielfalt jetzt ergreifen!
DRUCKSACHE 8/712
Einzig das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden, ob die AfD verboten wird oder nicht. Der Ausgang ist offen. Es ist aber wichtig, dem Gericht diese Frage so bald wie möglich zur Entscheidung vorzulegen. Sachsen sollte Vorreiter sein, weil die sächsische AfD ein Vorreiter der Radikalisierung der Partei ist. Die Staatsregierung soll die Bestrebungen für ein AfD-Verbotsverfahren unterstützen und auf einen Antrag der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht hinwirken. Ferner soll das Landesamt für Verfassungsschutz zur Sammlung von Beweismaterial beitragen. Den Antrag unterstützen lediglich die Grünen.
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