Zwölf Personen aus Gesundheitseinrichtungen abgeschoben - das sollte unzulässig sein!

Zwischen 2023 und 2025 wurden im Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion neun männliche Personen aus dem sächsischen Maßregelvollzug beziehungsweise der forensischen Psychiatrie abgeschoben. Die unteren Ausländerbehörden meldeten für 2025 drei Abschiebungen aus einem psychiatrischen Krankenhaus.

Die Betroffenen waren zwischen 25 und 40 Jahren alt. Zielländer waren Ägypten, Algerien, Griechenland, Marokko, Pakistan, der Senegal und Tunesien. Die Frage, ob dabei Zwangsmittel angewendet worden sind, beantwortete die Staatsregierung nicht. Wer stationär untergebracht ist oder behandelt wird, ist offensichtlich nicht gesund. Trotzdem werden immer wieder Menschen aus sensiblen Bereichen wie Gesundheitseinrichtungen gezerrt und außer Landes gebracht. Abschiebungen sind hoch belastende Maßnahmen, die den Gesundheitszustand weiter verschlechtern können. Es ist kein Zufall, dass der Deutsche Ärztetag im letzten Jahr die Behörden aufgefordert hat, in allen Bundesländern die Abschiebung Geflüchteter aus medizinischen Einrichtungen für unzulässig zu erklären.

Menschen nehmen nicht ohne Grund eine oft traumatisierende und lebensgefährliche Flucht auf sich. Wenn sie es nach Europa geschafft haben, müssen sie Schutz und Sicherheit finden. Dass in Sachsen weiterhin Menschen aus stationärer Behandlung beziehungsweise direkt aus psychiatrischen Krankenhäusern abgeschoben wurden, zeigt die Brutalität hinter den Abschiebezahlen, für die sich die Regierenden feiern. Während Thüringen, Bremen oder Brandenburg Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen für grundsätzlich unzulässig erklärt haben, setzt die sächsische CDU eine menschenfeindliche Migrationspolitik durch.

Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen sind in Sachsen nicht verboten, wie die Staatsregierung weiter mitteilt: „Möglich sind rechtlich unverbindliche Handlungsempfehlungen und Prüfaufträge.“ Insofern sehe der „Leitfaden Rückführungspraxis“ des Innenministeriums vor, „dass Abholungen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, vergleichbaren Einrichtungen und am Arbeitsplatz möglichst vermieden werden sollen. Entsprechendes gilt für Abschiebungen aus stationären Behandlungen, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen; Zugriffe aus diesen Einrichtungen sind möglichst zu vermeiden.“

Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen

Zwölf Personen aus Gesundheitseinrichtungen wurden abgeschoben.
Die Abschiebungen fanden von 2023 bis 2025 statt.
Neun Männer kamen aus forensischer Psychiatrie.
Drei Personen wurden 2025 aus einem psychiatrischen Krankenhaus abgeschoben.

Informationen zu den Betroffenen

Die Betroffenen sind 25 bis 40 Jahre alt.
Sie kommen aus Ägypten, Algerien, Griechenland, Marokko, Pakistan, Senegal und Tunesien.
Die Regierung sagt nicht, ob Gewalt bei den Abschiebungen benutzt wurde.

Gesundheit und Abschiebung

Menschen in Krankenhäusern sind nicht gesund.
Abschiebungen können die Gesundheit verschlechtern.
Der Deutsche Ärztetag sagt, Abschiebungen aus Krankenhäusern sollen verboten sein.

Flucht und Schutz

Menschen fliehen oft aus Angst und Gefahr.
Sie suchen Schutz in Europa.
In Sachsen werden Menschen aus Krankenhäusern abgeschoben.
Andere Bundesländer verbieten das.

Politik in Sachsen

Die sächsische Regierung erlaubt Abschiebungen aus Krankenhäusern.
Sie nennt das nur Empfehlungen und Prüfungen.
Abschiebungen aus Schulen und Krankenhäusern sollen vermieden werden.
Aber es gibt kein Verbot dafür.

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