Wir bezweifeln, dass das Polizei­gesetz verfassungs­gemäß ist, und haben nein gesagt – anders als das BSW

Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Landtag das Polizeirecht verschärft. Die Staatsregierung hat damit nicht einfach das korrigiert, was sie korrigieren musste. Sondern sie hat das Gesetz mit teils neuartigen, experimentellen Überwachungs-Befugnissen aufgepumpt. Die gehen über die Grenzen des technisch Machbaren, des rechtlich Zulässigen und des rechtsstaatlich Vernünftigen hinaus. Wir bezweifeln, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist und die Grund- und Freiheitsrechte achtet. Daher haben wir nein gesagt. Das BSW hat der Koalition dieses Gesetz ermöglicht.

Vor zweieinhalb Jahren hat der Verfassungsgerichtshof nach einer Klage von Linken und Grünen zentrale Vorschriften des Polizeivollzugsdienstgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Diese Befugnisse durften seither nur unter Auflagen des Gerichts und höchstens bis zum 30. Juni 2026 angewendet werden. Die Staatsregierung hat das Parlament mit einer absichtlich sehr spät eingeleiteten Novellierung unter Druck gesetzt. Erst zum letztmöglichen Zeitpunkt lag ein Entwurf vor.

Selbst wenn man meint, dass die Polizei einen automatischen Bevölkerungs-Verhaltensscanner braucht, dass sie eine biometrische Rasterfahndung durch das gesamte Internet hindurch mithilfe der Daten von praktisch „jedermann“ durchführen sollte und dass sie eine Plattform im Palantir-Stil haben muss – selbst dann stellt sich die Frage, wie genau die Befugnisse aussehen müssen, so dass sie weder rechtswidrig sind noch ins Leere laufen. Beides droht jetzt. Das neue Gesetz konzipiert Befugnisse zur Anwendung von Systemen, die so noch gar nicht existieren oder deren Funktionsweise wir nicht kennen. Von solchen Systemen können wir nicht wissen, inwieweit sie sich rechtmäßig betreiben lassen. KI-Anwendungen können für bestimmte Zwecke nützlich sein, aber wir reden hier über eine völlig andere Dimension. Jetzt geht es um Überwachung auf Massen-Level.

Natürlich ist nicht jeder Teil misslungen. Es gibt Verbesserungen beim Vorgehen gegen häusliche Gewalt. Dafür hatten wir uns eingesetzt. Grundsätzlich ist auch nicht zu bestreiten, dass die Polizei Befugnisse auf der Höhe der Zeit braucht. Die Frage ist nur, was man darunter versteht. Dieses Gesetz ist nicht die richtige Antwort.

Der Landtag hat das Polizeigesetz verschärft.
CDU, SPD und BSW haben dafür gestimmt.
Wir haben dagegen gestimmt.
Wir glauben, das Gesetz ist nicht verfassungsgemäß.
Es schützt die Grundrechte nicht genug.

Neues Polizeigesetz

Das neue Gesetz gibt der Polizei mehr Überwachungs-Rechte.
Diese Rechte sind neu und experimentell.
Sie gehen über das technisch Machbare hinaus.
Sie sind auch rechtlich und rechtsstaatlich fraglich.
Das Gesetz könnte gegen die Verfassung verstoßen.

Frühere Gerichts-Entscheidung

Vor 2 Jahren hat das Verfassungsgericht Teile des alten Gesetzes verboten.
Diese Teile durften nur mit Auflagen bis 2026 gelten.
Die Regierung hat das Gesetz spät geändert.
Der Entwurf kam erst kurz vor der Frist.

Probleme mit neuen Befugnissen

Das Gesetz erlaubt neue Überwachungs-Systeme.
Diese Systeme gibt es noch nicht oder wir kennen sie nicht.
Wir wissen nicht, ob sie legal sind.
Die Polizei soll viele Daten von Menschen sammeln.
Das ist eine Überwachung auf großer Ebene.

Verbesserungen und Kritik

Das Gesetz hilft besser gegen häusliche Gewalt.
Wir haben das unterstützt.
Die Polizei braucht moderne Rechte.
Aber dieses Gesetz ist nicht die richtige Lösung.

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