Was jetzt zählt, ist ein faires, rechtsstaatliches Verfahren
Am 25. November beginnt in Dresden das zweite sogenannte Antifa-Ost-Verfahren. Es muss fair und rechtsstaatlich sein. Dazu gehört in der öffentlichen Diskussion die Achtung der Unabhängigkeit des Gerichts: Dieses hat die Schuldfrage individuell zu klären, die bis zu einem rechtskräftigen Urteil offenbleibt.
Durchstechereien und falsche Beschuldigungen im ersten Antifa-Ost-Verfahren oder durch die Abteilung Staatsschutz des LKA geführte „Hintergrundgespräche“ zum jetzigen Verfahren stellen nicht zu akzeptierende Rechtseingriffe dar.
Es dürfte nicht infrage stehen, dass die angeklagten Angriffe stattgefunden haben. Als Linke sehen wir Gewalt, egal durch wen, nicht als Mittel der politischen Auseinandersetzung an.
Der politischen Auseinandersetzung steht es ebenfalls nicht gut zu Gesicht, die Tatsachen zu verzerren: Als terroristisch eingestuft werden die Taten nicht. Die Wertung bestimmter Taten als versuchter Mord ist eine bislang unbelegte Hypothese der Generalbundesanwaltschaft in Bezug auf einen Teil der Angeschuldigten. Ob diese überhaupt einer gemeinsamen Gruppe angehörten, wäre erst noch zu beweisen. Ich nehme an, dass sich die Anklagebehörde einmal mehr auf Aussagen eines „Kronzeugen“ verlassen will, der ganz eigene Interessen hat.
Klar ist, dass der Prozess in einer polarisierten Zeit stattfindet, in der die offene Gesellschaft und die antifaschistischen Prinzipien, auf denen sie sich gründet, weltweit unter Druck steht, von Washington bis Budapest. Wir gehen davon aus, dass das Gericht das weiß – und sich nicht mitreißen lässt.
Das Verfahren beginnt
Am 25. November beginnt ein neues Verfahren in Dresden.
Es heißt Antifa-Ost-Verfahren.
Das Verfahren muss fair sein.
Das Gericht entscheidet über die Schuld.
Die Schuld ist bis zum Urteil offen.
Das Gericht muss unabhängig sein
Das Gericht muss unabhängig sein.
Es darf keine falschen Beschuldigungen geben.
Es darf keine geheimen Gespräche geben.
Das stört das Verfahren.
Gewalt ist falsch
Wir sind gegen Gewalt.
Gewalt ist kein Mittel für Politik.
Die Angriffe haben stattgefunden.
Das steht nicht zur Frage.
Taten sind nicht terroristisch
Die Taten sind nicht terroristisch.
Die Anklage sagt, es gab versuchten Mord.
Das ist eine Vermutung.
Es ist nicht bewiesen.
Die Angeklagten gehören vielleicht nicht zu einer Gruppe.
Der Prozess ist schwierig
Der Prozess ist in einer schwierigen Zeit.
Die Gesellschaft steht unter Druck.
Das Gericht weiß das.
Es soll sich nicht beeinflussen lassen.
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