Überschuldete Menschen müssen für Beratung zahlen - Kreditwirtschaft an den Kosten beteiligen!
Bundestag und Bundesrat haben das Schuldnerberatungsdienstegesetz beschlossen, nachdem im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt wurde. Im Eiltempo wurde ein Gesetz durchgedrückt, das überschuldeten Menschen helfen sollte. Dieses Ziel wird aber verfehlt, weil sich Bund und Länder nicht auf die Finanzierung einigen konnten. So müssen die Betroffenen weiter selbst für die Beratung aufkommen, die sie brauchen, um sich aus der Schuldenfalle herauszuarbeiten.
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie von 2023 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten Zugang zu unabhängigen, professionellen Schuldnerberatungsdiensten zu gewähren. Dafür dürfen nur begrenzte Entgelte verlangt werden. Die Richtlinie hätte bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz soll das jetzt gewährleisten, es wurde seit dem Ursprungsentwurf von 2025 aber verschlechtert.
Der Grundsatz der kostenlosen Schuldnerberatung war vorgesehen, Entgelte sollten nur in begründeten Ausnahmefällen und höchstens bis zur Höhe der Betriebskosten erlaubt sein. Wegen der Kosten verweigerten die Länder ihre Zustimmung. Nach dem Vermittlungsergebnis können Beratungsstellen nun grundsätzlich Entgelte erheben. Diese dürfen zwar weder eine unangemessene Belastung darstellen noch der Gewinnerzielung dienen, Kostenfreiheit ist damit aber nicht der gesetzliche Regelfall.
Gerade in Sachsen ist die Lage angespannt: Die Nachfrage ist hoch, gleichzeitig reichen die Kapazitäten und Förderungen des Landes vielerorts nicht aus. 2025 nahmen 3.728 Personen eine Verbraucherinsolvenzberatung wahr. Die Dunkelziffer wird größer sein. Die Linksfraktion fordert einen kostenfreien und verlässlich finanzierten Zugang zu Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, einheitliche Qualitätsstandards und eine bessere Verzahnung der Beratungsbereiche. Die Kreditwirtschaft sollte stärker an der Finanzierung beteiligt werden.
Der Kompromiss enthält keine konkrete Regelung, wie ein flächendeckendes Beratungsangebot sichergestellt werden soll. Die Bundestagsfassung enthielt auch konkrete Anforderungen an Schuldnerberatungsstellen. Im Vermittlungsergebnis wurden diese Vorgaben teilweise zurückgenommen und stärker dem Landesrecht überlassen. Ohne bundeseinheitliche Standards besteht die Gefahr, dass der Zugang stärker von den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und dem Angebot vor Ort abhängt.
Gesetz für Schuldnerberatung
Der Bundestag und der Bundesrat haben ein neues Gesetz beschlossen.
Das Gesetz soll Menschen mit Schulden helfen.
Sie brauchen Beratung, um aus der Schulden-Falle zu kommen.
Das Gesetz regelt die Schuldner-Beratung in Deutschland.
Beratung kostet Geld
Menschen mit Schulden müssen für die Beratung oft selbst zahlen.
Bund und Länder konnten sich nicht auf Geld für die Beratung einigen.
Die Beratung ist nicht immer kostenlos.
Das Gesetz erlaubt jetzt, dass Beratungs-Stellen Geld verlangen.
EU-Regel für Schuldnerberatung
Die EU sagt, Beratung soll fast immer kostenlos sein.
Die EU-Regel gilt seit 2023.
Deutschland muss die Regel bis 2025 umsetzen.
Das neue Gesetz ist schlechter als der erste Plan.
Probleme in Sachsen
In Sachsen brauchen viele Menschen Beratung.
2025 haben 3.728 Menschen eine Beratung zur Verbraucher-Insolvenz bekommen.
Die Beratung reicht oft nicht aus.
Die Links-Partei will kostenlose Beratung und mehr Geld dafür.
Kredit-Wirtschaft soll helfen
Die Links-Partei sagt, Banken und Kredit-Firmen sollen Geld geben.
Sie sollen die Beratung mitfinanzieren.
Das Gesetz sagt aber nichts dazu.
Keine einheitlichen Regeln
Das Gesetz hat keine festen Regeln für alle Beratungs-Stellen.
Die Länder können eigene Regeln machen.
Das kann den Zugang zur Beratung schwer machen.
Manche Menschen bekommen dann keine Hilfe.
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