Rechtsschutz hinter Gittern nicht gewahrt? Zahl von Anträgen Gefangener in der JVA Dresden explodiert
Wenn Strafgefangene sich in ihren Rechten verletzt sehen, haben sie gemäß § 109 Strafvollzugsgesetz das Recht, Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt durch die Strafvollstreckungskammer prüfen lassen. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden ist die Zahl solcher Anträge auf gerichtliche Entscheidungen 2025 stark gestiegen. 2023 stellten Gefangene 39 und 2024 insgesamt 33 solcher Anträge. Im letzten Jahr lag ihre Zahl bei 238, im ersten Quartal 2026 wurden bereits 101 Anträge gezählt.
Für die Anträge sind in der JVA zwölf Bedienstete zuständig, die allerdings auch andere Aufgaben wahrnehmen. Die Zahl ihrer Überlastungsanzeigen wuchs 2025 auf acht. Die Bearbeitung der Anträge dauert beim Landgericht Dresden besonders lange - durchschnittlich 8,3 Monate. Die vielen Anträge auf gerichtliche Entscheidungen müssen alarmieren. Sie sind für Inhaftierte ein wichtiges, gesetzlich verbrieftes Instrument, um Entscheidungen der JVA überprüfen zu lassen. Häufig betreffen sie zum Beispiel medizinische Versorgung, Haftraumausstattung, Besuch oder Kontakt zur Außenwelt. Die Zahl der Anträge ist ein Indikator für eine rechtskonforme und funktionierende Verwaltungspraxis sowie für mögliche strukturelle Probleme innerhalb des Gefängnisses. Auch für solche Entscheidungen gilt die 3-Monats-Frist, die allerdings vielfach überschritten wird.
Die Gefangenengewerkschaft verweist auf die Häufung von Verzögerungen, auch bei der Vollzugsplanung, die ein zentrales Element der Resozialisierung ist. Insofern muss sich die Justizministerin fragen lassen, was in der JVA Dresden los ist. Wenn die Bediensteten immer mehr Überlastungsanzeigen stellen, ist das kein gutes Zeichen.
Für uns als Linke ist klar: Der Zugang zum Recht muss für Gefangenen gewährleistet sein, und zwar für alle. Auch Gefangene mit nicht-deutscher Muttersprache oder anderen Barrieren dürfen nicht abgeschreckt werden, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Das gehört zum Rechtsstaat. Anträge auf gerichtliche Entscheidung müssen schneller bearbeitet werden – dazu muss auch das Personal entlastet werden. Vor allem fordern wir eine Erklärung zu möglichen strukturellen Missständen in der JVA Dresden, die den Anstieg von Anträgen verursachen. Diese abzustellen wäre eine Lösung im Sinne aller Beteiligten.
Anstieg von Anträgen
Gefangene in der JVA Dresden stellen mehr Anträge.
2023 waren es 39 Anträge.
2024 waren es 33 Anträge.
2025 stieg die Zahl auf 238 Anträge.
2026 gab es im ersten Quartal 101 Anträge.
Recht auf Prüfung
Gefangene haben das Recht auf Prüfung ihrer Beschwerden.
Sie können Entscheidungen der JVA prüfen lassen.
Das steht im Strafvollzugsgesetz § 109.
Bearbeitung dauert lange
Zwölf Bedienstete bearbeiten die Anträge.
Sie haben auch andere Aufgaben.
Die Bearbeitung dauert 8,3 Monate im Schnitt.
Das ist sehr lange.
Gründe für Anträge
Anträge betreffen oft medizinische Versorgung.
Sie betreffen auch die Haftraum-Ausstattung.
Besuche und Kontakt zur Außenwelt sind Thema.
Die Anträge zeigen Probleme in der JVA.
Überlastung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter melden Überlastung.
2025 gab es 8 Überlastungsanzeigen.
Das ist ein schlechtes Zeichen.
Forderungen der Linken
Der Zugang zum Recht muss für alle Gefangenen gelten.
Auch Gefangene mit anderer Sprache sollen ihre Rechte nutzen.
Anträge müssen schneller bearbeitet werden.
Das Personal muss entlastet werden.
Die JVA Dresden soll Missstände erklären.
Diesen Beitrag teilen!
Du hast Fragen
oder möchtest einfach reden?
Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden, Sachsen
Telefon 0351 4935800
E-Mail linksfraktion@slt.sachsen.de
Oder schreibe uns auf unseren Social-Kanälen: