Flächen­deckende Ausstattung der Polizei mit Taser-Waffen ist unnötig – Nutzen ist nicht hinreichend belegt, Risiken schon

Nach einer Sachverständigen-Anhörung im Landtag sieht sich die Linksfraktion in ihrer Skepsis gegenüber der Ausstattung der Polizei mit sogenannten Tasern (offiziell: „Distanzelektroimpulsgeräte“, DEIG) bestärkt.

Die Innenausschuss-Anhörung war ziemlich umfassend, aber wir sind immer noch nicht überzeugt. Uns ist schon klar, dass die Polizei gerne eine zusätzliche Waffe im Arsenal hätte. Es ist aber nicht so klar, dass sie unbedingt den Taser braucht. Der Polizeigesetz-Gesetzentwurf der Staatsregierung – um den es heute noch nicht ging – beruft sich auf gute Erfahrungen in anderen Bundesländern und die angebliche Deeskalations-Wirkung. Doch so eindeutig ist das nicht, wie uns der Kriminologe Prof. Dr. Vincenz Leuschner berichtete. Er war an einer wissenschaftlichen Überprüfung der Taser-Nutzung in Nordrhein-Westfalen beteiligt. In seiner Studie findet sich „kein signifikanter Beleg für eine deeskalierende Wirkung“. Zugleich besteht aber die Gefahr, dass zum Taser gegriffen wird, wenn gar keine unmittelbare Bedrohung vorliegt. Oder er wird gegen vorbelastete und erkrankte Personen gerichtet, denen man vielleicht nicht ansieht, dass der Taser sie gefährdet. Das Verletzungsrisiko ist kaum zu kontrollieren. Auf der anderen Seite führt der Taser nicht automatisch dazu, dass Angriffe im Dienst zurückgehen.

Das ist keine gute Grundlage für die Einführung in Sachsen. Dagegen sprechen auch Kleine Anfragen der Linksfraktion. Demnach gibt es im Freistaat kaum belastbare Taser-Erfahrung. Bisher verfügt nur das Spezialeinsatzkommando (SEK) über solche Geräte – und hat diese in den letzten drei Jahren nur vier Mal eingesetzt. Damit spielt diese Waffe selbst bei den besonders „robusten“ SEK-Zugriffen so gut wie keine Rolle. Nur begrenzt taugt der Taser zur Vermeidung der Schusswaffe, denn die wird hierzulande selten gezogen: 2025 griff die Polizei 913mal zur Pistole, schoss aber fast ausschließlich auf Tiere und zum Glück nur einmal auf eine Person.

Keine Frage ist auch für uns, dass die Polizei in der Lage sein muss, sich effektiv gegen Angriffe zu verteidigen. Nach offizieller Zählung haben die Fälle von „Gewalt gegen Polizeibeamte“ zuletzt zugenommen, von 983 Taten im Jahr 2024 auf 1.105 im Jahr 2025. Allerdings ergibt sich daraus nicht, ob die Brutalität zunahm: Besonders häufig gezählte Taten wie „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ sind oft überhaupt nicht handgreiflich. Zudem gehen viele Verletzungen im Dienst nicht auf Fremdeinwirkungen zurück, sondern auf Wegeunfälle, Training und Sport. Zur Frage, ob der Taser hilft, ist heute kein neues Argument geliefert worden.

Taser für Polizei

Die Linksfraktion findet Taser für die Polizei unnötig.
Der Nutzen von Tasern ist nicht bewiesen.
Die Risiken sind bekannt.

Studie aus Nordrhein-Westfalen

Ein Experte hat eine Studie gemacht.
Die Studie zeigt keine Wirkung gegen Gewalt.
Taser können auch falsch eingesetzt werden.
Sie können Menschen verletzen.

Erfahrungen in Sachsen

In Sachsen gibt es wenig Erfahrung mit Tasern.
Nur das Spezialeinsatzkommando hat Tasern.
Sie haben die Waffe nur vier Mal benutzt.

Polizei und Gewalt

Die Gewalt gegen Polizisten ist gestiegen.
Es gab 983 Fälle im Jahr 2024.
Im Jahr 2025 waren es 1.105 Fälle.
Viele Fälle sind nicht handgreiflich.
Viele Verletzungen kommen von Unfällen oder Sport.

Fazit zur Taser-Nutzung

Es gibt keine neuen Beweise für Taser.
Die Polizei braucht Schutz gegen Angriffe.
Aber Taser sind keine gute Lösung.
Die Linksfraktion bleibt skeptisch.

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