Fahren ohne gültigen Fahrschein entkriminalisieren, Armut nicht länger bestrafen – das entlastet Polizei und Justiz!
Die Staatsregierung soll im Bundesrat dafür eintreten, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat behandelt wird. Wir wollen die Doppelsanktionierung des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis beenden.
Wer erwischt wird, zahlt Strafe an das Beförderungsunternehmen. Die parallele Verfolgung nach § 265a des Strafgesetzbuches, die mit Geldbuße – oder bei Zahlungsunfähigkeit mit Haft – enden kann, wollen wir abschaffen. Sie betrifft häufig ärmere und hilfsbedürftige Menschen sowie Wohnungslose, die sich die Fahrkarte nicht leisten können. Gerade auf sie hat die Strafandrohung keine abschreckende Wirkung. Zudem kommen weder Personen noch Sachen zu Schaden. Mobilität ist zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe und muss allen Menschen möglich sein. Gegen Armut mit dem Strafrecht vorzugehen, halten wir für falsch.
2025 kam es sachsenweit wegen Verstößen gegen den § 265a StGB – der jegliches Erschleichen von Leistungen betrifft – zu 1.015 Verurteilungen mit Geldstrafen, zu 20 Verurteilungen mit Freiheitsstrafen und zu 33 Anordnungen von Ersatzfreiheitsstrafen. Laut den Sachverständigen entfallen 99 Prozent dieser Fälle auf das Fahren ohne gültiges Ticket. Verstöße gegen § 265a StGB sind derzeit die zwölfthäufigste Straftat in Sachsen. Wenn das Fahren ohne gültigen Fahrschein nur noch zivilrechtlich verfolgt werden würde, wären Polizei und Justiz in erheblichem Umfang entlastet. Die Beförderungsunternehmen können ihre Ansprüche auch ohne zusätzliche strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen durchsetzen. In 14 Städten bundesweit stellen Verkehrsunternehmen keine Strafanträge mehr, Nachteile sind keine bekannt.
Die Strafrechtsnorm „Erschleichen von Leistungen“ ist ein Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus – sie wird seit 1935 verfolgt. Eine Beförderungserschleichung ist ein Bagatelldelikt, das nur eine geringe Vermögensschädigung der Verkehrsunternehmen bedeutet. 2025 entstand laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in etwa 95 Prozent aller Fälle ein Schaden von unter 50 Euro. Das Zivilrecht genügt an dieser Stelle. Parallel dazu sind dringend Maßnahmen für einen kostenfreien oder wenigstens bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr nötig – etwa ein landesweites Sozialticket und eine soziale Ermäßigung beim Deutschlandticket.
Fahren ohne Fahrschein
Fahren ohne Fahrschein soll keine Straftat mehr sein.
Die Polizei und die Gerichte sollen weniger Arbeit haben.
Wer ohne Fahrschein fährt, zahlt eine Strafe an die Verkehrsfirma.
Strafe trifft Arme
Viele Arme und Wohnungslose können sich kein Ticket kaufen.
Sie bekommen oft eine Strafe oder sogar Gefängnis.
Das schreckt sie nicht ab.
Mobilität ist wichtig für alle Menschen.
Zahlen und Fakten
2025 gab es in Sachsen 1.015 Strafen wegen Fahren ohne Fahrschein.
20 Menschen kamen ins Gefängnis.
33 mussten Ersatz-Gefängnisstrafen machen.
99 Prozent der Fälle sind Fahren ohne Ticket.
Das ist die zwölfthäufigste Straftat in Sachsen.
Vorteile der Änderung
Wenn Fahren ohne Fahrschein nur zivilrechtlich bestraft wird, hat die Polizei weniger Arbeit.
Die Verkehrsfirmen können ihr Geld auch so bekommen.
In 14 Städten gibt es diese Regel schon.
Es gibt keine Nachteile.
Alte Strafregel
Die Strafregel gibt es seit 1935.
Sie stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Fahren ohne Fahrschein ist eine kleine Straftat.
Der Schaden ist meist unter 50 Euro.
Sozialer Nahverkehr
Es braucht einen kostenlosen oder günstigen Nahverkehr.
Ein Sozialticket soll helfen.
Das Deutschlandticket soll günstiger für Arme sein.
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