Eine Milliarde Euro Altschulden bei kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften - Bundesratsinitiative zur Entschuldung starten!
Sachsens kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften tragen eine Altschuldenlast von etwa einer Milliarde Euro. Davon entfallen 596 Millionen Euro auf die Unternehmen des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw), der vor allem die öffentliche, kommunale Wohnungswirtschaft organisiert. 435 Millionen Euro Altschulden lasten auf den Genossenschaften, die im Verband der Wohnungsgenossenschaften (VSWG) organisiert sind. Diese Altlasten erschweren Investitionen erheblich - sie müssen weg.
„Auch 36 Jahre nach der staatlichen Einheit bleiben Ungerechtigkeiten. Dazu gehören die Altschulden der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen im Osten. Sie entstanden durch einen beispiellosen Akt der Bereicherung westdeutscher Banken, die sich zunächst am Volksvermögen der DDR und dann am Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedient haben. Bis heute verhindern diese Altlasten Investitionen, und im schlimmsten Fall muss Wohnraum privatisiert werden. Seit 2010 verlor die öffentliche Hand im Freistaat mindestens 3.000 kommunale Wohnungen. Das hatte oft negative Folgen für Mieterinnen und Mieter, etwa wenn die neuen Eigentümer nicht erreichbar sind oder nichts sanieren.
Die Linksfraktion fordert eine Entschuldungsinitiative durch den Bund oder das Land. Wir hatten das bereits 2023 im Landtag vorgeschlagen. Beim Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 haben CDU, SPD, Grüne und Linke dazu eine Bundesratsinitiative mit anderen ostdeutschen Bundesländern vereinbart. Diese muss die Staatsregierung schnellstens starten. Wenn die kommunalen Unternehmen und Wohnungsgenossenschaften entschuldet werden, hilft das auch den Mieterinnen und Mietern unmittelbar!
Das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern geht seit 2021 voran: Das Land stellt jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, um die Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von Verbindlichkeiten zu befreien. Ein solcher Entschuldungsfonds würde auch in Sachsen sofort dabei helfen, die Wohnungsbestände fit zu machen - für barrierefreien, altersgerechten Umbau, für familienfreundliche Grundrissänderungen und vor allem für die energetische Ertüchtigung.
Zum historischen Hintergrund des Problems: Im Einigungsvertrag wurden die volkseigenen Wohnungsbestände mit den Schulden an die Kommunen übertragen. Im Artikel 22 Absatz 4 war festgelegt, dass mit „Wirksamwerden des Beitritts das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen mit gleichzeitiger Übernahme der anteiligen Schulden in das Eigentum der Kommunen“ übergeht. Die Treuhandanstalt wies den Wohnungsunternehmen ursprünglich zweckgebundene Zuweisungen aus dem Staatshaushalt der DDR als Kredite zu, und das ohne Kreditvertrag. Diese Buchkredite wurden nach der Veräußerung der Wohnungsunternehmen durch die Staatsbank der DDR - hauptsächlich an die Deutsche Kreditbank AG und die Berliner Bank AG - zu Realkrediten. Diese willkürlich erzeugten Schulden wurden also mitverkauft. Am Tag der Währungsumstellung im Juli 1990 betrugen diese Verbindlichkeiten 36 Milliarden DM. Sie wuchsen durch Zinserhöhungen bis Ende 1993 auf 51 Milliarden DM. Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen wurden dadurch wirtschaftlich handlungsunfähig und in eine totale Abhängigkeit gedrängt. 1994 wurden sie per Gesetz gezwungen, einen Teil der Altschulden als echte Kreditverbindlichkeiten anzuerkennen, wofür ihnen ein anderer Teil der fiktiven Kredite erlassen wurde. Deshalb mussten aber die Banken nicht etwa Zinsausfälle hinnehmen, sondern die Bundesrepublik übernahm die erlassenen Schulden in den sogenannten Erblastentilgungsfonds. So hatten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler insgesamt für die Bankprofite aufzukommen.
Altschulden bei Wohnungsunternehmen
Sachsens Wohnungsunternehmen haben 1 Milliarde Euro Schulden.
596 Millionen Euro Schulden hat der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
435 Millionen Euro Schulden haben die Wohnungsgenossenschaften.
Diese Schulden erschweren neue Investitionen.
Die Schulden müssen weg.
Ursache der Schulden
Die Schulden entstanden nach der deutschen Einheit.
Westdeutsche Banken haben sich am Geld der DDR bedient.
Die Schulden verhindern Investitionen.
Seit 2010 verlor der Staat 3.000 Wohnungen.
Das ist schlecht für die Mieter.
Forderung zur Entschuldung
Die Linkspartei fordert Hilfe vom Bund und Land.
2023 gab es schon einen Vorschlag im Landtag.
Mehrere Parteien wollen eine Bundesratsinitiative starten.
Die Staatsregierung soll schnell handeln.
Entschuldung hilft den Mietern.
Beispiel Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hilft seit 2021 mit 25 Millionen Euro pro Jahr.
Das Geld hilft Kommunen und Wohnungsunternehmen.
Ein Entschuldungsfonds hilft auch Sachsen.
So kann man Wohnungen besser umbauen.
Zum Beispiel für ältere Menschen und Familien.
Geschichte der Schulden
Im Einigungsvertrag übernahm der Staat die Schulden der DDR-Wohnungen.
Die Treuhand gab Kredite ohne Vertrag.
Diese Schulden wurden an Banken verkauft.
1990 waren es 36 Milliarden Deutsche Mark Schulden.
Bis 1993 stiegen die Schulden auf 51 Milliarden Deutsche Mark.
Die Wohnungsunternehmen konnten nicht mehr wirtschaften.
1994 mussten sie einen Teil der Schulden anerkennen.
Die Bundesrepublik übernahm die erlassenen Schulden.
Die Steuerzahler zahlen für die Bankgewinne.
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