Die Staatsregierung muss die Haushalte schützen - Mietpreisbremse und Kappungsgrenze verlängern!

Die Staatsregierung soll die Mietpreisbremse bis Ende 2029 und die abgesenkte Kappungsgrenze für Dresden und Leipzig bis Mitte 2030 verlängern. Das fordert die Linksfraktion mit einem neuen Antrag. Beide Instrumente laufen andernfalls zum 30. Juni 2027 aus. Außerdem soll ihr Geltungsbereich auf weitere Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt im Umland der Großstädte ausgeweitet werden. Eine neue externe Stelle soll eigenständig prüfen, ob die Regeln eingehalten werden.

CDU und SPD sollten Sachsens Miethaushalten jahrelange Planungssicherheit geben. Als Linke streiten wir dafür, dass Wohnen bezahlbar wird - auch für Familien, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Azubis und alle Menschen mit geringem Einkommen. Die Mietpreisbremse ist derzeit das einzige Instrument, das den Preisanstieg begrenzt, wenn Wohnungen erneut vermietet werden. Demnach dürfen Vermieterinnen und Vermieter maximal zehn Prozent mehr als die örtliche Vergleichsmiete verlangen. Wenn das wegfällt, können Eigentümer neue Mietverträge bis zu jener Grenze verteuern, ab der Mietwucher vorliegt. Das treibt zudem das örtliche Preisniveau, das im Mietspiegel abgebildet wird, in die Höhe, sodass Bestandsmieten ebenfalls stärker erhöht werden können. Laut der sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung dürfen diese bisher binnen drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen. Auch diese Regel wollen wir erhalten.

In Leipzig lag die Angebotsmiete zuletzt im Mittel bei 9,26 Euro kalt pro Quadratmeter - binnen zehn Jahren hat sie sich damit gemessen am Ausgangswert von 5,49 Euro fast verdoppelt. Auch Dresden und zunehmend das Umland der beiden Städte sind betroffen, der Wohnungsmarkt ist jenseits der Stadtgrenzen ebenfalls angespannt. Die Devise ‚Bauen, Bauen, Bauen‘ allein hilft nicht: Neubauten verhindern keine Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen. Daher müssen Regulierungsinstrumente für Mietpreise erhalten und erweitert werden. Als Richtschnur gilt für uns: Niemand soll mehr als 30 Prozent des Monatseinkommens für die Miete ausgeben müssen. In Leipzig musste 2023 fast ein Fünftel der Mieterhaushalte mehr als 40 Prozent aufwenden!

Wir wollen die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze ausweiten. Die Kontrolle darf nicht länger auf den Schultern der Miethaushalte lasten. Wer froh ist, eine Wohnung gefunden zu haben, sucht kaum die Auseinandersetzung mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Deshalb muss eine externe Stelle auf der Landesebene eigenständig Wohnungsangebote prüfen und Sanktionen verhängen können.

Die Staatsregierung soll sich zudem für eine besser wirksame Mietpreisbremse einsetzen. Nötig sind mit Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, eine fristlose und flächendeckende Gültigkeit ebenso für modernisierte und möblierte Wohnungen sowie weniger Ausnahmen für Neubau. Als solcher soll nur Wohnraum gelten, der ab 2024 erstmals bezugsfertig war.

Mietpreisbremse verlängern

Die Staatsregierung soll die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern.
Die Kappungsgrenze für Dresden und Leipzig soll bis Mitte 2030 gelten.
Beide Regeln enden sonst am 30. Juni 2027.
Die Regeln sollen auch für andere Orte gelten.
Eine neue Stelle soll die Regeln prüfen.

Warum die Regeln wichtig sind

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung.
Vermieter dürfen höchstens 10 Prozent mehr als die Vergleichsmiete verlangen.
Ohne die Bremse steigen die Mieten stark.
Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen.
Sie darf die Miete in 3 Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen.

Mieten in Leipzig und Dresden

In Leipzig kostet die Miete 9,26 Euro pro Quadratmeter.
Vor 10 Jahren waren es 5,49 Euro.
Die Mieten haben sich fast verdoppelt.
Auch in Dresden und im Umland steigen die Mieten.
Neubauten allein senken die Mieten nicht.

Mietkosten sollen bezahlbar bleiben

Niemand soll mehr als 30 Prozent vom Einkommen für Miete zahlen.
2023 zahlten viele in Leipzig mehr als 40 Prozent.
Die Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sollen ausgeweitet werden.
Mieter sollen nicht allein die Kontrolle übernehmen.
Eine externe Stelle soll die Mietpreise prüfen und Strafen geben.

Verbesserungen der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll besser wirken.
Es soll Strafen bei Verstößen geben.
Die Regeln sollen auch für modernisierte und möblierte Wohnungen gelten.
Weniger Ausnahmen für neue Wohnungen sind nötig.
Nur Wohnungen ab 2024 sollen als neu gelten.

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