Die Idee, den „Verfassungs­schutz“ ins Innen­ministerium einzugliedern, gehört sofort geschreddert

Die Staatsregierung überlegt, zwecks Kosteneinsparung das „Landesamt für Verfassungsschutz“ (LfV) ins Innenministerium einzugliedern. Davon können wir nur abraten.

Es hat uns sehr erstaunt, unter den 64 Prüfaufträgen für Maßnahmen zur Strukturanpassung eine mögliche Überführung des Landesamtes für Verfassungsschutz in eine Abteilung des Innenministeriums zu finden. Die Not muss riesengroß sein, wenn die Staatsregierung das ernsthaft erwägt. Selbst nach den unrühmlichen Geheimdienst-Skandalen im NSU-Komplex galt die Grundstruktur des sächsischen Amtes als unantastbar. Wir als Linke hatten damals – und haben auch heute – generelle Kritik an einem Inlandsgeheimdienst.

Allerdings: Was die Staatsregierung jetzt ins Auge fasst, nutzt niemandem – weder denen, die wie wir eine striktere Kontrolle wollen, noch denen, die lieber eine ungebändigte Behörde hätten. Denn an der Arbeitsweise, den Ressourcen und Befugnissen des LfV würde sich durch eine Eingliederung ins Ministerium erst einmal gar nichts ändern. Wesentliche Kostenersparnisse, um die es am Ende gehen dürfte, würden sich aller Voraussicht nach auch nicht einstellen – außer das LfV soll künftig das Kopierpapier-Kontingent der Ministerialverwaltung mitbenutzen. Das wäre der mit Abstand albernste vorstellbare Grund für eine Reform.

Wir sehen dagegen sehr ernste und gewichtige Gründe, diese Idee sofort zu schreddern. Zum einen besteht ein striktes Trennungsgebot zwischen Nachrichtendienst und Polizei – so wollen nicht nur wir als Linke das, sondern so will es die Sächsische Verfassung. Das Innenministerium ist aber im Wesentlichen ein „Polizei-Ministerium“, es ist buchstäblich die oberste Führungsstelle der Landespolizei. Eine organisatorische Verflechtung halten wir daher für unangebracht. Und da das Trennungsgebot auch räumlich gilt, darf das LfV sowieso nicht einfach im Ministerium „einziehen“.

Eine Eingliederung würde zum anderen bedeuten, dass die Spitze des Ministeriums stärkeren politischen Einfluss auf das LfV nehmen kann. Das würde aktuell unter einem CDU-Innenminister auf eine beinharte konservative Politisierung der ganzen Behörde hinauslaufen. Mit dem Anspruch, nach vergangenen Skandalen einigermaßen professionell zu arbeiten, hätte das wenig zu tun – und mit dem gesetzlichen Auftrag des LfV gar nichts.

Die Staatsregierung will Geld sparen.
Sie will den Verfassungsschutz ins Innenministerium eingliedern.
Wir finden das schlecht.

Überlegung der Staatsregierung

Die Staatsregierung prüft 64 Maßnahmen.
Eine Maßnahme ist die Eingliederung des Verfassungsschutzes.
Das Landesamt für Verfassungsschutz heißt LfV.

Die Idee überrascht uns sehr.
Die Staatsregierung meint es ernst.
Früher galt die Struktur des LfV als wichtig und unveränderbar.
Wir als Linke kritisieren den Inlandsgeheimdienst.

Keine Vorteile durch Eingliederung

Die Eingliederung hilft niemandem.
Die Arbeitsweise ändert sich nicht.
Die Befugnisse bleiben gleich.
Die Kosten sparen sich kaum.
Vielleicht teilt das LfV nur das Kopierpapier mit dem Ministerium.

Gründe gegen die Eingliederung

Nachrichtendienst und Polizei müssen getrennt sein.
Das steht in der sächsischen Verfassung.
Das Innenministerium führt die Polizei.
Darum darf das LfV nicht im Ministerium sein.

Die Eingliederung gibt dem Ministerium mehr Macht über das LfV.
Das führt zu politischem Einfluss.
Der Innenminister ist von der CDU.
Das kann die Arbeit des LfV schlecht machen.
Das passt nicht zum Gesetz und zu den Aufgaben

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