Das Gewalthilfegesetz gibt allen Opfern eine Perspektive - wir begleiten seine Umsetzung kritisch

Der Landtag hat das Sächsische Gewalthilfegesetz beschlossen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Sie betrifft auch in Sachsen tausende Menschen - oft im Verborgenen.

Allein 2024 wurden im Freistaat über 10.000 solcher Straftaten registriert. Die Dunkelziffer ist groß. Hinter der Statistik stehen Menschen, die Schutz und Unterstützung brauchen!

Mit dem Gewalthilfegesetz geben wir allen Opfern eine Perspektive. Gewaltschutz darf schließlich nicht vom Wohnort oder vom Einkommen abhängen. Das Bundesgesetz macht aus einer freiwilligen Aufgabe eine Pflichtaufgabe mit Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032. Es ist gut, dass das Landesgesetz früh vorliegt und die Regeln bereits 2027 in Kraft treten. So können wir die Strukturen rechtzeitig ausbauen. Schutz brauchen die Betroffenen schon heute, weshalb wir schnell viel mehr Schutzplätze schaffen sollten. 2024 mussten 947 Frauen mit 1.077 Kindern abgewiesen werden. Jeder dieser Fälle ist einer zu viel.

Wir als Linke haben wichtige Punkte eingebracht. Erstens müssen Prävention und Öffentlichkeitsarbeit feste Teile des Gewaltschutzes sein. Vorsorge ist jetzt als Handlungsfeld im Gesetz verankert, die Interventions- und Koordinierungsstellen erhalten dafür Personalressourcen. Zweitens bekommt Barrierefreiheit beim Schutzplatz-Ausbau Priorität. Menschen mit psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen sind schließlich besonders gefährdet, bisher gibt es im Freistaat nur einen einzigen barrierefreien Schutzplatz. Drittens werden queere Betroffene als Zielgruppe des Gesetzes definiert. Das gibt Betroffenen und Schutzstrukturen Handlungssicherheit. Viertens wird sexualisierte Gewalt als eigenständiges Gewaltphänomen mit eigenem Schutz- und Beratungsbedarf anerkannt.

Die Situation junger Menschen, die in ihrer Partnerschaft Gewalt erfahren, bleibt eine Leerstelle im Gesetz. Der Zugang zu Hilfe darf nicht davon abhängen, wie engagiert ein lokales Jugendamt ist. Wir werden die Umsetzung daher kritisch begleiten.

Gewalthilfegesetz in Sachsen

Der Landtag hat das Gewalthilfegesetz beschlossen.
Das Gesetz hilft Opfern von Gewalt in Sachsen.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache.
Viele Menschen leiden oft im Verborgenen.

Gewalt in Sachsen

2024 gab es über 10.000 Gewalt-Straftaten in Sachsen.
Viele Fälle werden nicht gemeldet.
Hinter den Zahlen stehen Menschen, die Schutz brauchen.

Ziele des Gesetzes

Das Gesetz gibt Opfern eine Perspektive.
Schutz darf nicht vom Wohnort oder Geld abhängen.
Das Bundesgesetz macht Schutz ab 2032 zur Pflicht.
Das Landesgesetz gilt ab 2027.
So kann der Schutz früher verbessert werden.

2024 mussten 947 Frauen mit 1.077 Kindern Schutzplätze abgewiesen werden.
Das ist zu viel.
Wir wollen mehr Schutzplätze schaffen.

Wichtige Punkte der Linken

Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sind wichtig.
Sie sind jetzt Teil des Gesetzes.
Interventions- und Koordinierungs-Stellen bekommen mehr Personal.
Barrierefreiheit beim Schutzplatz-Ausbau hat Priorität.
Menschen mit Beeinträchtigungen sind besonders gefährdet.

Es gibt nur einen barrierefreien Schutzplatz in Sachsen.
Queere Menschen sind jetzt Zielgruppe des Gesetzes.
Das gibt ihnen und den Helfern Sicherheit.
Sexualisierte Gewalt ist ein eigenes Thema im Gesetz.
Sie braucht besonderen Schutz und Beratung.

Kritik und Ausblick

Das Gesetz hilft jungen Menschen mit Partnerschafts-Gewalt nicht genug.
Hilfe darf nicht vom Jugendamt abhängen.
Die Linke begleitet die Umsetzung kritisch.

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