Das Bundes­verfassungs­gericht soll schnellst­möglich entscheiden, ob die AfD verboten gehört

Die Linksfraktion wollte heute im Landtag die Staatsregierung beauftragen, die Bestrebungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu unterstützen. Sie soll auf einen solchen Antrag der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht hinwirken und das Landesamt für Verfassungsschutz anweisen, zur Sammlung von Beweismaterial beizutragen. Doch lediglich die Grünen-Fraktion unterstützte den Antrag, alle anderen lehnten ab.

Klar ist: Einzig das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die AfD verboten gehört. Das Gericht sollte diese Frage aber schnellstens gestellt bekommen. Die AfD ist in Sachsen eine rechtsextreme Partei, diese Tatsache ist gerichtlich erhärtet. Auch außerhalb des Freistaates haben sich die tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zur Gewissheit verdichtet. Was die AfD vertritt, ist mit der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes unvereinbar.

Was sollte aus den Tatsachen folgen? Viele Möglichkeiten gibt es nicht: Entweder man gibt die grundgesetzliche Garantie der Menschenwürde preis. Oder man nutzt die Schutzmöglichkeit, die das Grundgesetz für solche Fälle vorsieht. Auf ein „aggressiv-kämpferisches“ Vorgehen, gar auf organisierte Gewalt, kommt es nicht an. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist viel weiterentwickelt als es Innenminister behaupten, die weder Mut noch Willen aufbringen.

Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die ein Verbotsverfahren mit sich bringt. Es lässt demokratie- und menschenfeindliche Einstellungen nicht verschwinden. Es ist natürlich kein „Allheilmittel“. Es geht vielmehr darum, ein verfassungsfeindliches Unternehmen gegen Demokratie und Republik zu stoppen – und Schaden von den zahlreichen Menschen abzuwenden, die sich die AfD als Zielscheibe ausgesucht hat.

Seitdem Friedrich Merz Kanzler ist, wurde die AfD nicht „halbiert“, sondern so groß wie nie. Statt sie inhaltlich zu stellen, haben Teile der Union die AfD nachgeäfft und damit das Original gestärkt. Es ist unglaubwürdig, einerseits die AfD zum „Hauptgegner“ zu erklären, den man – so Merz – „mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln bekämpfen“ will. Denn andererseits schöpft man diese Mittel nicht aus. Stattdessen bekräftigt auch noch die Position der Demokratiefeinde, indem man deren Sprache spricht – Stichwort: „Stadtbild“. Das ist ein politisches Konjunkturprogramm für die extreme Rechte.

Der Innenminister hat zu unserem Antrag aufgeschrieben, dass die Belege nicht ausreichen würden, um in Karlsruhe zu obsiegen. Natürlich ist der Ausgang ungewiss. Aber aussichtslos ist die Sache nicht. Mit den Vorbereitungen sollte rasch begonnen werden.

Sonst wird eines Tages das letzte harte Argument gegen die Vorlage eines Verbotsantrags lauten: Es kommt zu spät!

Das Bundes-Verfassungs-Gericht entscheidet über das AfD-Verbot.

Es soll schnell entscheiden.
Die AfD ist eine rechtsextreme Partei in Sachsen.
Gerichte haben das bestätigt.
Auch in anderen Bundes-Ländern gibt es Beweise gegen die AfD.

Antrag im Landtag

Die Links-Fraktion will, dass die Staats-Regierung das AfD-Verbot unterstützt.
Sie will, dass das Landes-Amt für Verfassungs-Schutz Beweise sammelt.
Nur die Grünen stimmen dafür.
Andere Parteien lehnen den Antrag ab.

Grundgesetz und Menschen-Würde

Die AfD verletzt die Menschen-Würde laut Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz schützt die Menschen-Würde.
Man kann die AfD verbieten, um die Demokratie zu schützen.
Es geht nicht um Gewalt oder Kampf.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat klare Regeln dafür.

Verbots-Verfahren und Folgen

Ein Verbots-Verfahren stoppt die AfD als verfassungs-Feindliche Partei.
Es macht die AfD nicht weg.
Es schützt Menschen, die die AfD angreift.
Das Verfahren ist wichtig für die Demokratie.

Politik und AfD

Seit Friedrich Merz Kanzler ist, ist die AfD größer geworden.
Teile der Union haben die AfD nachgemacht.
Das stärkt die AfD.
Man muss die AfD mit allen demokratischen Mitteln bekämpfen.
Aber das passiert nicht genug.

Aufruf zum Handeln

Der Innen-Minister sagt, die Beweise reichen nicht.
Der Ausgang ist ungewiss.
Aber man soll schnell mit den Vorbereitungen beginnen.
Sonst kommt

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