Behörden tappen nach Cyberangriff auf Staatliche Kunstsammlungen im Dunkeln – Einrichtungen besser schützen!
Gut ein halbes Jahr nach dem Cyberangriff auf die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) tappen sächsische Ermittlungsbehörden offenbar weiter im Dunkeln. Ein Durchbruch blieb bislang aus, das Ermittlungsverfahren richtet sich immer noch „gegen unbekannt“, wie die Justizministerin mitteilt. Staatliche Einrichtungen müssen gegen die Bedrohung gewappnet werden.
Einen konkreten Tatverdacht gegen bestimmte mögliche Beteiligte gibt es also nicht, und wohl auch keine heiße Spur zu ihrem Aufenthaltsort: „Der Tatort im Sinne des Handlungsortes des Täters oder der Täter ist unbekannt“, heißt es dazu. Neu ist, dass der Angriff schwerwiegender und komplexer gewesen sein könnte, als bisher öffentlich bekannt ist. Denn den Angaben zu Folge zog sich die Tat über mehrere Tage hin, vom 17. bis 21. Januar.
Weitere Fragen nach Tathintergründen und -zusammenhängen – etwa zu einem geplanten Raub, worüber Medien berichteten – werden aktuell abgeblockt, weil Antworten dem „Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen“ und Angaben über „etwaige im Zusammenhang stehende weitere Straftaten oder Charakteristiken des Täters oder der Täter“ die Ermittlungen gefährden würden. Auch Spekulationen über mögliche Drahtzieher im Ausland bleiben damit offiziell unkommentiert, werden allerdings auch nicht bestritten.
Die Zurückhaltung verstehen wir. Denn die Ermittlungen laufen weiter und sind hoch angebunden, zuständig ist die Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime (ZCS) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Sachsens oberster Strafverfolgungsbehörde. Sie ist unter anderem zuständig für Staatsschutzdelikte, Taten im Bereich der Organisierten Kriminalität sowie der Spionage. Die ZCS bearbeitet besonders herausgehobene Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität, auch mit internationalem Bezug.
Wir haben keinen Zweifel, dass die Ermittlungen mit Hochdruck vorangetrieben werden. Allerdings zeigt der Fall auf die harte Tour, dass es in Sachsen Nachbesserungsbedarf gerade im Vorfeld dieses Kriminalitätsbereichs gibt: Im Gleichlauf mit zunehmender Digitalisierung müssen staatliche Einrichtungen auf technischer Ebene gezielt ertüchtigt werden, damit sie Cyberangriffe abwehren können. Das müsste spätestens seit dem folgenreichen Cyberangriff auf die TU Bergakademie Freiberg klar sein, der sich allerdings schon drei Jahre vor der Attacke auf die SKD ereignet hat.
Cyberangriff auf Kunstsammlungen
Die Kunstsammlungen in Dresden hatten einen Cyberangriff.
Die Polizei sucht noch nach den Tätern.
Sie wissen nicht, wo die Täter sind.
Der Angriff dauerte vom 17. bis 21. Januar.
Ermittlungen und Geheimhaltung
Die Polizei sagt wenig über den Angriff.
Sie will die Ermittlungen nicht gefährden.
Es gibt keine Hinweise auf einen Raub.
Auch über Täter im Ausland sagt die Polizei nichts.
Zentrale Ermittlungsstelle
Die Polizei in Dresden ermittelt weiter.
Die Zentrale Stelle für Cyber-Kriminalität arbeitet daran.
Sie ist für wichtige Fälle zuständig.
Sie arbeitet auch mit anderen Ländern zusammen.
Schutz für staatliche Einrichtungen
Der Fall zeigt, dass der Schutz besser sein muss.
Staatliche Einrichtungen brauchen mehr Sicherheit.
Sie müssen sich gegen Cyberangriffe schützen.
Das gilt besonders wegen der Digitalisierung.
Der Angriff auf die TU Freiberg zeigt das auch.
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