Ausschuss beschließt Gewalthilfegesetz - das ist ein Meilenstein, an dem wir als Linke mitgearbeitet haben

Der Sozialausschuss hat den Regierungsentwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz beschlossen. Zuvor hatte ein Änderungsantrag von CDU, SPD, Grünen und Linken die Mehrheit gefunden. Das Gewalthilfegesetz verändert die Gewalthilfe: Gewaltschutz wird zur Pflichtaufgabe, es besteht künftig ein Rechtsanspruch auf Beratung und einen Schutzplatz. Das ist ein Meilenstein. Wir begrüßen das sehr und hoffen, dass das überlastete System von Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen dauerhaft gut ausgestattet wird.

Als Linksfraktion haben wir uns in den Prozess eingebracht. Zwei Punkte, die uns besonders wichtig sind, finden sich im Gesetz wieder: Zum einen sind Prävention und Öffentlichkeitsarbeit verankert, zum anderen wird Barrierefreiheit in den Blick genommen. Gewaltschutz darf nicht erst greifen, wenn Gewalt verübt worden ist. Der Fokus muss darauf liegen, dass Menschen ihr Verhalten ändern und bestenfalls gar nicht erst gewalttätig werden.

Wir fragen auch regelmäßig ab, wie es um die Barrierefreiheit im Gewaltschutz bestellt ist, und finden leider immer wieder große Lücken. Nur ein einziger Schutzplatz ist tatsächlich barrierefrei, einige weitere sind barrierearm. Jetzt gibt das Gesetz vor, diese Kapazitäten auszubauen.

Gewalthilfegesetz beschlossen

Der Sozial-Ausschuss hat das Gewalthilfe-Gesetz beschlossen.
Das Gesetz macht Gewaltschutz zur Pflicht.
Menschen haben ein Recht auf Beratung und Schutz.
Das ist ein wichtiger Schritt.
Wir hoffen, dass Beratungs-Stellen gut arbeiten können.

Linke Fraktion arbeitet mit

Die Linke hat am Gesetz mitgearbeitet.
Prävention und Öffentlichkeits-Arbeit sind im Gesetz.
Barriere-Freiheit ist wichtig.
Gewaltschutz soll früh helfen.
Menschen sollen nicht gewalttätig werden.

Barrierefreiheit im Gewaltschutz

Barriere-Freiheit ist oft nicht gut.
Nur ein Schutz-Platz ist barriere-frei.
Andere sind barriere-arm.
Das Gesetz will mehr barriere-Freiheit schaffen.

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