376 Personen abgewiesen, die vor häuslicher und sexualisierter Gewalt flohen – schnell mehr Plätze schaffen!
2025 mussten mindestens 306 Frauen, die in einem der 17 sächsischen Schutzhäuser Zuflucht vor häuslicher und sexualisierter Gewalt suchten, wegen Platzmangels abgewiesen werden. Hinzu kommen 20 Abweisungen in speziellen Einrichtungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie 50 in Männerschutzwohnungen. Die Zahl der Familienschutzplätze wuchs seit dem vergangenen Jahr zwar von 168 auf 180. Laut der Istanbul-Konvention müsste Sachsen entsprechend seiner Bevölkerungszahl allerdings 404 Plätze für betroffene Frauen vorhalten.
Im Freistaat ist der Anspruch auf Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder weiterhin nicht erfüllt. Häusliche und sexualisierte Gewalt sind wachsende Probleme, welche die Staatsregierung nur zögerlich bekämpft. Es fehlen viele Schutzplätze, wie die vielen Abweisungen zeigen – ihre Zahl sank gegenüber 2024 um ganze sechs, das sind nur etwa 1,5 Prozent. Zwar wurden zwölf zusätzliche Schutzplätze geschaffen, weil Linke und Grüne in den Verhandlungen zum Haushalt 2025/2026 zusätzliche Mittel erkämpft haben. Der Bedarf ist aber viel größer.
Vor anderthalb Jahren beschloss der Bundestag das Gewalthilfegesetz. Es kann ein Meilenstein sein, sofern die Länder es umsetzen. Schließlich gewährt es Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz und auf Beratung. Wie Schutzeinrichtungen und Beratungsstrukturen bis dahin ausgebaut werden sollen, wird im Sächsischen Gewalthilfegesetz abgebildet, dessen Entwurf im Landtag liegt. Als Linke haben wir unsere Prämissen dargelegt und werden diese in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2027/28 deutlich machen. Wir müssen die Schutzkapazitäten schnell erweitern und mehr Unterkünfte barrierefrei machen. Bisher gibt es nur einen barrierefreien Platz, 54 weitere gelten als „barrierearm“.
Wir fordern, dass Minderjährige und queere Betroffene in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden und spezialisierte Anlaufstellen erhalten. Entscheidend sind zudem stärkere Bemühungen für Prävention. Die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen muss gewahrt bleiben und die Gleichstellung der Geschlechter zur DNA unserer Gesellschaft gehören.
Schutzplätze für Frauen
2025 mussten 376 Menschen abgewiesen werden.
Sie suchten Schutz vor Gewalt.
Es gab zu wenig Plätze in Schutzhäusern.
306 Frauen suchten Schutz in 17 Schutzhäusern.
Sie bekamen keinen Platz wegen Platzmangel.
20 Menschen wurden in Einrichtungen für Opfer von Menschenhandel abgewiesen.
50 Männer bekamen keinen Platz in Männerschutzwohnungen.
Die Zahl der Schutzplätze stieg von 168 auf 180.
Sachsen braucht aber 404 Plätze für Frauen.
Das sagt die Istanbul-Konvention.
Probleme im Freistaat
Der Schutz für Frauen und Kinder reicht nicht.
Gewalt gegen Frauen wächst.
Die Regierung tut zu wenig dagegen.
Viele Menschen werden abgewiesen.
Die Zahl sank nur um 6 gegenüber 2024.
Das sind 1,5 Prozent weniger.
12 neue Schutzplätze gibt es wegen mehr Geld.
Linke und Grüne haben das Geld erkämpft.
Der Bedarf ist aber viel größer.
Gesetze und Forderungen
Das Gewalthilfegesetz gilt ab 2032.
Frauen haben dann einen Rechtsanspruch auf Schutzplatz und Beratung.
Das Sächsische Gewalthilfegesetz liegt im Landtag.
Es zeigt, wie Schutz und Beratung ausgebaut werden sollen.
Linke sagen, die Schutzplätze müssen schnell mehr werden.
Mehr Unterkünfte sollen barrierefrei sein.
Bisher gibt es nur einen barrierefreien Platz.
54 Plätze sind barrierearm.
Minderjährige und queere Menschen sollen Schutz bekommen.
Sie brauchen eigene Anlaufstellen.
Prävention muss stärker werden.
Mädchen und Frauen sollen sicher sein.
Gleichheit der Geschlechter ist wichtig für die Gesellschaft.
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