Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag
Religion
Der Glaube an Gott ist eine persönliche Entscheidung. Trotzdem hat Sachsens CDU-geführte Regierung den Steuergeldhahn exklusiv für die christlichen Kirchen aufgedreht. Die Staatsleistungen summieren sich inzwischen auf mehr als eine halbe Milliarde Euro – plus staatlichen Kirchensteuereinzug, Geld für Religionsunterricht, öffentlich-rechtliche Sendezeit, Millionen für Kirchentage. Das untergräbt die notwendige Trennung von Kirche und Staat.
Wir wollen den Verfassungsauftrag von 1949 umsetzen und die Staatsleistungen per Gesetz ablösen. Das ist keine Geringschätzung des Glaubens oder der Gläubigen. Der Staat muss Religionsfreiheit gewährleisten und alle Religionen gleichbehandeln, er darf keine bevorzugen oder benachteiligen. Alles religiöse Leben ist zu schützen, solange es niemandes Grundrechte verletzt. Das gräbt auch Fundamentalisten das Wasser ab.
Der Glaube an Gott ist eine persönliche Entscheidung.
Die Regierung von Sachsen gibt viel Geld an die christlichen Kirchen.
Das Geld kommt aus Steuern.
Die Summe ist mehr als 500 Millionen Euro.
Der Staat gibt auch Geld für Religions-Unterricht.
Der Staat gibt Geld für Kirchentage.
Der Staat gibt Zeit im Fernsehen für Kirchen.
Das ist nicht gut.
Kirche und Staat sollen getrennt sein.
Wir wollen ein neues Gesetz machen.
Das Gesetz soll die Zahlungen an die Kirchen stoppen.
Das Gesetz ist wichtig seit 1949.
Das Gesetz ist kein Angriff auf den Glauben.
Der Staat schützt die Freiheit für alle Religionen.
Der Staat behandelt alle Religionen gleich.
Der Staat darf keine Religion bevorzugen.
Alle Religionen sind wichtig.
Religion ist erlaubt, wenn niemand verletzt wird.
Das Gesetz hilft auch gegen gefährliche Gruppen.
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