„Verhinderung von Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerung“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als 1951 in der alten Bundesrepublik das Kündigungsschutzgesetz in Kraft trat, herrschte in diesem Bereich breiter Konsens im Land; Unternehmen seien nicht in erster Linie der Maximierung ihrer Gewinnmarge und den Renditeerwartungen der Anteilseigner verpflichtet, sondern sie haben auch und besonders eine gesellschaftliche Verantwortung.

Der Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes – „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ – wurde von vielen nicht als reine Floskel empfunden, die man nur in Sonntagsreden vorträgt, sondern daraus sollten praktische Handlungskonsequenzen erfolgen, auch und gerade im Wirtschaftsleben.

Oder um es mit den Worten des damaligen Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard zu sagen: „Nicht die freie Marktwirtschaft des liberalistischen Freibeutertums einer vergangenen Ära, auch nicht ,das freie Spiel der Kräfte\' und dergleichen Phrasen, mit denen man hausieren geht, sondern die sozial verpflichtete Marktwirtschaft, die das einzelne Individuum wieder zur Geltung kommen lässt, die den Wert der Persönlichkeit oben anstellt und der Leistung aber auch den verdienten Ertrag zukommen lässt.“

Das ist die Marktwirtschaft moderner Prägung. Diese Einstellung hat der Bundesrepublik aus ökonomischer Sicht grundsätzlich nicht geschadet. Im Gegenteil, in der Zeit danach ist der wirtschaftliche Aufstieg vonstattengegangen und fand das sogenannte Wirtschaftswunder statt.

Es kann also nicht am Kündigungsschutz gelegen haben, wenn der soziale Konsens, der damals Maßstab der Politik und auch des wirtschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik gewesen ist, die ganze Zeit funktioniert und getragen hat. Seit den frühen Neunzigerjahren, man könnte auch sagen, nach dem endgültigen Wegfall der DDR als zumindest sozialstaatlicher Alternative, seit den frühen Neunzigerjahren ist dieser Konsens im wiedervereinten Deutschland zunehmend unter die Räder gekommen. Nicht zuletzt gefördert von den großen Industrie- und Lobbyverbänden, fand ein Paradigmenwechsel im Lande statt.

Es ist inzwischen für viele in der Politik zum ideologischen Dogma geworden, dass die Zukunft der deutschen Wirtschaft und damit des gesamten Landes in akuter Gefahr sei, wenn Unternehmen Arbeitnehmer nicht möglichst schnell und flexibel entlassen könnten. Es hat sich überhaupt in Teilen der Gesellschaft die unsinnige Annahme festgesetzt, dass ein maximaler Druck auf die Beschäftigten die Voraussetzung dafür sei, dass es wirtschaftlich bergaufginge. Maßstab ist vermehrt nicht einmal das Schicksal derer, die täglich den Wohlstand in unserem Land erschaffen, sondern die Entwicklung der Börsenkurse und der Ertrag der Kapitalseite.

In den letzten Jahren kam es bundesweit immer wieder zu Debatten über Massenentlassungen, die wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen angekündigt und letztlich auch umgesetzt haben, um so ihre Attraktivität für Anleger zu steigern. Ganz so, als ginge es nicht um die Zukunft der betroffenen Menschen, ganz so, als ginge es nicht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land, wird nach neoliberaler Manier vom Faktor Arbeit gesprochen, der permanent durchrationalisiert und durchoptimiert werden müsse. Von dieser Entwicklung war auch wiederholt Sachsen betroffen. Auch hier haben Großunternehmen trotz guter Auftragslage vor Ort Beschäftigte entlassen und Betriebsteile geschlossen oder dies zumindest in Aussicht gestellt.

Uns allen ist hier aktuell der Fall Siemens präsent. Der Konzern vermeldete erst einen Rekordgewinn von 6,2 Milliarden Euro, immerhin 11 % mehr als im Vorjahr, und verkündet gleichzeitig die Schließung von ganzen Werken und die Absicht, rund 7 000 Menschen entlassen zu wollen. Sachsen war und ist mit den zwei Standorten Görlitz und Leipzig von diesen Plänen besonders betroffen.

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Ich hatte den Grundgesetzartikel bereits zitiert, der sich auch im Artikel 31 unserer sächsischen Landesverfassung wiederfindet. Er verpflichtet jedoch nicht gegenüber dem Eigentümer, daraus maximale Gewinne zu generieren, sondern Eigentum verpflichtet gegenüber den Mitarbeitern. Es verpflichtet gegenüber der gesamten Gesellschaft und verlangt Verantwortung. Ein Unternehmen, das so agiert wie zuletzt Siemens, wird dieser Verantwortung nicht im Ansatz gerecht.

Aber, lassen Sie mich das auch sagen, der von uns vorgelegte Antrag ist keine Lex Siemens. Ich habe an das Beispiel nur noch einmal erinnert, um zu zeigen, dass es um nichts Abstraktes geht, sondern um die Lebenswirklichkeit und Ungerechtigkeiten hier vor Ort. Es stellt sich uns allen gemeinsam die Frage. Wie wollen wir mit solchen Fällen grundsätzlich umgehen? Oder noch besser: Wie wollen wir sie in Zukunft verhindern?

Wir stellen heute mit unserem Antrag einen praktikablen Weg zur Abstimmung. Wir fordern, der Freistaat Sachsen möge im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der individuellen und kollektiven Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern voranbringen, die es insbesondere großen Unternehmen erschwert, trotz steigender Gewinne Massenentlassungen zu planen und zu realisieren. Dazu regen wir zwei ganz konkrete Maßnahmen an, die darüber hinaus der Gesellschaft helfen können, zum von mir eingangs beschriebenen wirtschaftspolitischen Konsens der Gründungszeit der Bundesrepublik zurückzufinden.

Wir schlagen zum einen vor, mit dieser Bundesratsinitiative das Kündigungsschutzgesetz dahingehend zu präzisieren, dass es sich auch bei Massenentlassungen und Werkschließungen trotz Gewinnsteigerung um sozial ungerechtfertigte Kündigungen im Sinne von § 1 des Kündigungsschutzgesetzes handelt. Wir können Sie beruhigen: Wir werden mit unserem Vorstoß auch keineswegs notwendige Umstrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Unternehmen behindern oder gefährden. Natürlich muss ein Unternehmen auf globale Entwicklungen reagieren und muss strukturelle Fehlentwicklungen korrigieren können. Aus diesem Grund sehen wir ergänzend vor, dass von dieser Regelung im Ausnahmefall abgewichen werden kann, wenn der Betriebsrat des Unternehmens der dringenden betrieblichen Erforderlichkeit trotz positiver Ertragssituation zustimmt.

Um das abzusichern, halten wir zusätzlich die Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes für geboten. Wir wollen regeln, dass Betriebsräte bei Massenentlassungen und Werksschließungen ein volles Mitspracherecht haben. Bisher haben sie das in diesem Zusammenhang nur bei den Sozialplänen und können diese dann über die Einigungsstelle durchsetzen. Mit unserer Ergänzung jedoch haben sie das Mitspracherecht auch bei einem innerbetrieblichen Interessenausgleich in der Frage, ob es überhaupt soweit kommen muss. Wenn der Betriebsrat Nein sagt, soll auch hier die Einigungsstelle angerufen werden müssen, und das Unternehmen kann nicht einfach Mitarbeiter aussortieren.

Politik kann und muss hier mehr tun, als sich im Falle geplanter Massenentlassungen und Werksschließungen mit Appellen an das Gewissen der Unternehmensleitungen zu wenden. Politik kann und muss hier auch mehr tun als im Fall der Fälle zu versuchen, Streichungspläne mit dem Versprechen zusätzlicher Sonderfördermittel doch noch zu verhindern.

In letzter Konsequenz belohnt so etwas nur das laute Nachdenken über Entlassungen. Aufgabe der Politik ist es, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen den aktuellen Erfordernissen anzupassen und auf Missstände zu reagieren.

Dazu gehen wir hier in die Offensive, und ich fordere Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Schlusswort

Sehr geehrter Herr Präsident!

Meine lieben Damen und Herren!

Kollege Ursu, Sie haben am Ende Ihrer Rede sinngemäß gefragt: Meinen Sie tatsächlich, große Konzerne lassen sich von solchen Entscheidungen der Politik beeindrucken?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Was für ein Offenbarungseid! Wozu sind Sie eigentlich Landtagsabgeordneter geworden, wenn Sie der Meinung sind, Sie haben hier sowieso nichts zu sagen und sollten am besten die Kapitalinteressen walten lassen, alles andere von sich wischen

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Das hat er gar nicht gesagt!)

und ansonsten lavieren wir uns hier einfach so durch.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: So ein Quatsch! Blödsinn!)

Herr Ursu, was für ein Offenbarungseid! Es geht auch gar nicht darum, hier in irgendeiner Art und Weise wirtschaftliche Stabilität zu gefährden. Sie haben gesagt, wirtschaftliche Stabilität sei ein Garant für Kündigungsschutz. Am Beispiel von Siemens haben wir gerade gesehen, dass es eben kein Garant für Kündigungsschutz ist, sondern dass dieser Zusammenhang vollkommen außer Kraft gesetzt wurde.

Aber es geht gar nicht nur um Siemens, auch wenn sich die Debatte sehr stark um den Fall Siemens gedreht hat, sondern es geht um die gesellschaftliche Verantwortung von Wirtschaft allgemein.

Ich will Ihnen noch ein anderes Beispiel bringen: Wir haben uns in Sachsen sehr gefreut, dass Homann Feinkost in den letzten Wochen darüber nachgedacht hat, in Leppersdorf in Sachsen zu investieren und bis zu 900 Arbeitsplätze zu schaffen, zudem von Steuermitteln subventioniert. Ja, aber das Ganze hat eine Kehrseite: Homann Feinkost wollte im Gegenzug in Osnabrück über 2 000 Arbeitsplätze abbauen. Wir müssen darüber diskutieren, welche gesellschaftliche Verantwortung Unternehmen haben und ob Eigentum tatsächlich zu mehr verpflichtet, als daraus möglichst hohe Renditen zu erwirtschaften.

Herr Kollege Homann –

(Oh-Rufe von der SPD und allgemeine Heiterkeit)

in diesem Falle nicht deckungsgleich -,

(Heiterkeit des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE)

Sie haben die Bedeutung von Betriebsräten für den sozialen Ausgleich hervorgehoben. Auch Sie, Frau Staatsministerin Stange, haben die Rolle der Betriebsräte hervorgehoben. Dafür möchte ich mich bei Ihnen beiden ausdrücklich bedanken. Das sehen wir genauso.

Mit unserem Antrag wollen wir genau die Mitbestimmung stärken.

Uns geht es nicht darum, per Gesetz irgendetwas zu verbieten, sondern – wenn Sie den Antrag genau gelesen haben – per Gesetz zu erzwingen, dass Betriebsräte in diesem Fall eine Mitbestimmung haben und dass ein realistischer, rechtlich durchsetzbarer Einfluss garantiert ist.

Das ist es, worauf unser Antrag zielt.

Wenn Sie tatsächlich die Stellung von Betriebsräten stärken wollen, wenn Sie tatsächlich die betriebliche Mitbestimmung, die in unseren Augen keine Gefahr für den Standort, sondern ein Standortvorteil ist, stärken wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den LINKEN)

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