Susanne Schaper: Weniger Menschen mit Behinderung erhalten einen Nachteilsausgleich - Zahlungen an den Bedarf anpassen!
In Sachsen sinkt die Zahl der Menschen mit Behinderung, die einen finanziellen Nachteilsausgleich erhalten, mindestens seit 2020 kontinuierlich. Das gilt für die größte Gruppe, die das Landesblindengeld bezieht, obwohl die Anzahl der Anträge in diesem Zeitraum und auch zuletzt sogar gestiegen ist. Auch die Zahl an hochgradig sehbehinderten Menschen sowie an Familien mit schwerstbehinderten Kindern, die Zahlungen erhalten, ist zurückgegangen. Die Zahl der gehörlosen sowie der taubblinden Empfängerinnen und Empfänger ist hingegen vergleichsweise stabil.
Das ergab eine Kleine Anfrage der Vorsitzenden und inklusionspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Schaper (Drucksache 8/6782). Sie erklärt:
„Es ist wichtig und richtig, dass der Freistaat Menschen mit einer Seh- und/oder Hörbehinderung sowie Familien mit schwerstkranken Kindern dabei hilft, den Alltag zu meistern und so viel Lebensqualität wie möglich zu erlangen. Die sächsischen Unterstützungszahlungen sind allerdings zu niedrig, sie gleichen behinderungsbedingte Nachteile nicht angemessen aus. Im bundesweiten Vergleich zahlen andere Länder deutlich mehr. Die Linksfraktion fordert seit langem eine Erhöhung und einen stetigen Inflationsausgleich. Das haben wir in den letzten Haushaltsberatungen beantragt. Das Landesblindengeld sollte von 380 Euro auf 600 Euro im Monat, der Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte von 100 Euro auf 250 Euro, das Taubblindengeld von 700 Euro auf 1.000 Euro und der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder von 120 Euro auf 200 Euro steigen. Der Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen sollte von 150 Euro auf 600 Euro erhöht werden und ein Grad der Behinderung von 70 künftig ausreichen, um die Unterstützung zu erhalten. Weil die sächsische Gesellschaft immer weiter altert, müssen wir von einem wachsenden Bedarf ausgehen. Schließlich steigt das Risiko für Taubheit und Sehbehinderungen mit zunehmendem Alter deutlich an.
Der in der neuen Schwerbehindertenstatistik ausgewiesene Rückgang der Zahl der Menschen mit Behinderungen darf nicht als Begründung dienen, um die Mittel im neuen Doppelhaushalt deutlich zu kürzen. Das würde nicht zum Bedarf passen, da die realen Ausgaben bislang nur geringfügig zurückgegangen sind. So fordert beispielsweise der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V., die Mittel zumindest so weit zu erhöhen, dass nicht ausgegebenes Geld vollständig auf die Betroffenen verteilt wird.“
Du hast Fragen
oder möchtest einfach reden?
Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden, Sachsen
Telefon 0351 4935800
E-Mail linksfraktion@slt.sachsen.de
Oder schreibe uns auf unseren Social-Kanälen: