„Sächsisches Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Sächsisches Brexit-Übergangsgesetz – SächsBrexitÜG)“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident,

werte Damen und Herren Abgeordnete,

Das vorliegende Sächsische Brexitübergangsgesetz ist dem Regelungsgehalt gemäß übersichtlich und regelt die Frage der Bürger*inneneigenschaft für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs mit dem Ausscheiden aus der Europäischen Union.

Meine Fraktion ist grundsätzlich der Auffassung, dass für alle Einwohner*innen von Gemeinden und Landkreisen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ein aktives Wahlrecht zu den Kommunalvertretungen errichtet werden sollte, dies wünschen wir uns auch auf Landes- und Bundesebene. Zugleich wissen wir, dass diese Frage mit dem vorliegenden Gesetz nur schwerlich zu bewegen ist, geht es doch darum, die mit einem geordneten Brexit vereinbarten Grundsätze und Folgen rechtlich abzusichern. Dennoch hat dies eben weitreichende Konsequenzen, wie den Verlust des Wahlrechts auf kommunaler Ebene für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland.

Auch wenn noch unklar ist, wie es mit dem Brexit tatsächlich weitergeht und über konkrete Auswirkungen auf beiden Seiten der Brexit-Trennung im Grunde nur spekuliert werden kann, sollte die Debatte genutzt werden zu diskutieren, wofür der Brexit eigentlich steht und welche Konsequenzen mit Blick auf Europa zu ziehen sind.

Der Brexit spiegelt die widersprüchliche und krisenhafte Situation in der EU auf der einen und die Verantwortungslosigkeit populistischer Politik auf der anderen Seite.

Die bis heute nicht gelöste Krise der EU besteht vor allem in ihrer mangelnden demokratischen Verfasstheit. Diese macht es möglich, dass egoistische nationale Interessen über die Ratsstrukturen gemeinsame auf die Interessen aller Menschen in der EU gerichtete Politik verhindern. Dieses Defizit kann auch nicht mit Verweis auf die Dominanz der USA und Chinas und die daraus abgeleitete Bedeutung einer EU-Geschlossenheit übertüncht werden.

Viele finanz- und wirtschaftstechnischen Instrumente wurden nach der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise seit 2008 entwickelt: Die EU ist dennoch nicht stabiler oder auf einem gesunden politischen Kurs. Substanziell ungelöste Fragen in den Bereichen der politischen Struktur und Demokratie, der Technologieentwicklung, der Finanzwirtschaft führen zu einer Situation, die getrost trotz aller Anti-Krisen-Managements der EU als Dauerkrise bezeichnet werden kann. Andererseits sind die Weißbuchdebatte oder die Versuche, eine Europäische Säule sozialer Rechte zu etablieren, nicht an einen Punkt gekommen, an dem sie die eigentlichen Defizite der EU in der Wahrnehmung vieler Unionsbürger*innen, zu denen zur Zeit jedenfalls auch die Briten gehören, tatsächlich überwunden hätten.

Diese und andere für sich natürlich zu begrüßende Diskussionen und Entwicklungen sind im EU-Recht nicht verankert, zu weich, um irgendeine neue Stabilität zu erzeugen. Statt dessen ist ein Hang zur Militarisierung der EU zu beobachten und mit Zuwanderung und Terrorgefahr begründet eine neue Verflechtung der Bereiche innerer und äußerer Sicherheit (siehe Frontex).

Und was macht Sachsen?

Fördermittel, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit zu thematisieren, die auch nur im europäischen Rahmen wirklich Sinn machen, sind gewiss dringend zu bearbeitende Themen. Aber das reicht nicht. Europapolitik kann nicht als Kampagne betrieben werden. Fördermittel sind nicht das Zentrum der europapolitischen Aktivitäten. Mit diesem Denken werden die EU und Europa weiter gespalten statt geeint und die Orban’s werden weiter Oberwasser bekommen.

Wir brauchen mutige Anstöße – z. B. die Vorschläge der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente anlässlich ihrer Europa-Konferenz am 28. und 29. Januar 2019 in Brüssel zu einer Beteiligung der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen am Subsidiaritätsverfahren, das Subsidiarität nicht als ein Abwehrinstrument versteht, sondern als Methode demokratischer Mitgestaltung. Nur so kann sich eine rationale Politik der Krisenbewältigung in der EU durchsetzen und EU besser erlebbar werden.

So notwendig das hier vorliegende, inhaltlich überschaubare Gesetz ist, es muss gleichzeitig Anlass sein

1) die strategischen Grundfragen der EU im gesamten politischen Raum lebendig zu diskutieren und vorhandene demokratische Instrumente auch der Regionen offensiv zu nutzen.

Auch die Vision einer Europäischen Republik der Regionen kann und muss hier ernsthaft erörtert werden. Und Initiativen wie die von Macron dürfen nicht zerredet werden, sondern wenn einzelne Vorschläge nicht gefallen, müssen eigene Konzepte angeboten werden. Wichtig aber ist, das Momentum, das derartige Vorstöße auslösen können, aufzunehmen und nicht – wie bisher in stoischer Manier von der Bundesregierung betrieben – abzuwürgen. Und Sachsen muss sich in diesem Sinne einbringen.

2) in pragmatischer Hinsicht ist eine kluge Schadensbegrenzung zu betreiben und nach Wegen zu suchen, mit dem Vereinigten Königreich auf vielfältige Weise in Verbindung zu bleiben und nach Formen der Integration zu suchen.

Vielen Dank!

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