Rico Gebhardt: „Regeln für Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes“ sind ein später Anfang
Der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panther hat heute die vereinfachten „Regeln für Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes“ vorgestellt.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Rico Gebhardt:
„Die heute vom Wirtschaftsminister vorgestellten vereinfachten `Regeln für Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes´ sind ein Anfang – wenn auch ein später. Und ein ungenügender angesichts der Probleme.
So werden die Belastungen nur mit Einschränkungen ausgesetzt. Die Rückzahlungssummen werden durch gestaffelte Zinssätze weiter erhöht.
Zudem wäre es hilfreich, dass statt uneinheitlicher Länderregelungen eine einheitliche Bundesregelung – zumal es hier um Hilfsgelder des Bundes geht.
Die Linksfraktion hat bereits vor zwei Jahren den umfassenden Antrag ,Existenzgefährdende Folgen von Inflation und Energiepreiskrise für kleine Unternehmen und Soloselbstständige abwenden: Verzicht auf Rückforderung und Rückzahlung von Corona-Soforthilfen jetzt!‘ vorgelegt. Die von uns damals vorgeschlagene – und von der Landtagsmehrheit abgelehnte – Übernahme des bayerischen Modells, auf die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen zu verzichten, ist nicht nur für die einzelnen Betroffenen sinnvoll. Sie würde in Zeiten Rezession und Nachfragetief helfen, viele Kleinunternehmen und Soloselbstständige zu retten. Eine solche Regelung ist überfällig.
Es braucht – und dabei bleiben wir – verbindliche Regelungen, die die drohenden Rückzahlungen abwenden, zumindest spürbar abmildern, um der akuten Existenzgefährdung der Unternehmen zu begegnen. An der von uns dazu eingeforderten Rechtsverordnung führt kein Weg vorbei!
Eine zusätzliche Belastung, gerade für kleine Unternehmen, war die Entscheidung Sachsens, dass die Corona-Hilfen nicht als Unternehmer-Lohnersatz verwendet werden dürfen. Dafür hätten die Unternehmerinnen und Unternehmer, die nichts mehr zum Leben hatten, Hartz IV-Leistungen beantragen sollen, während sie dabei waren, ihre Betriebe zu retten. Welche ein Hohn. Schon diese Praxis hatte dazu geführt, dass viele Inhaberinnen und Inhaber kleinerer Unternehmen ihre eigene Altersvorsorge aufgebraucht haben, um Mitarbeitende und ihren Betrieb zu erhalten. Dafür droht ihnen, selbst in Altersarmut zu geraten.
Es darf jetzt nicht der Fehler gemacht werden, die über die Coronakrise hinweg geretteten Unternehmen durch Rückforderungen nachträglich zu ruinieren. Dies gilt umso mehr, als insbesondere diese Kleinunternehmen ohnehin massiven Kosten- und Preissteigerungen infolge der Krisen ausgesetzt waren und sind.“
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