Rico Gebhardt: Änderungsentwurf des Polizeigesetzes – Irgendwas mit Überwachung
Das Landeskabinett hat den Entwurf für Änderungen des Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen. Dazu äußert sich Rico Gebhardt, der Sprecher für Innenpolitik der Linksfraktion:
„Die Linksfraktion ist irritiert, dass durch uns erstrittene und vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof verlangte Änderungen nicht erwähnt werden. Wir erwarten seit dem Urteil - also schon ziemliche lange -, dass das im Zentrum der Novellierung steht.
Wir erkennen überdies wenige positive Ansätze, z.B. verbessertes Vorgehen im Bereich häusliche Gewalt. Darüber kann man mit uns reden.
Darüber hinaus sind die Vorhaben teils befremdlich:
- 1. Taser werden als „Deeskalationsmittel“ bezeichnet. Tatsächlich sind dies Waffen, um Menschen unter Umständen schwer zu verletzen.
- 2. Es werden gleich mehrere KI-Befugnisse geschaffen: Automatisierte Datenanalyse, intelligente Videoüberwachung und Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Das Innenministerium muss die Karten auf den Tisch legen, auf welche KI-Systeme es setzen will, Stichwort: Palantir.
- 3. Die automatisierte Kennzeichenerkennung - die künftig auch verdeckt möglich sein soll - ist nach dem Ergebnis der soeben erst vorgelegten Evaluierung (Drucksache 8/3914) ungeeignet. Dort ist von einer „Zielverfehlung“ und von mangelhafter Technik die Rede. Statt die Befugnis zu erweitern, gehört sie gestrichen.
- 4. Bei der Quellen-TKÜ stellt sich uns die Frage, ob die Polizei Sachsen das, was sie sich künftig erlauben lassen will, technisch überhaupt umsetzen könnte.“
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