Petition 06/02887/8 mit dem Titel „Grundrechte schützen – Neues Polizeigesetz verhindern!“ (S.398 SammelDrs)

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Keine Sorge, ich werde jetzt nicht in die Grundsatzdiskussion zur Polizeirechtsnovelle einsteigen.

(Oh-Rufe von der CDU – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schade!)

Das haben wir hier im Hohen Haus, denke ich, für uns eindrücklich gemeinsam gestalten können.

Meine Damen und Herren!

Mir geht es aber an dieser Stelle um die Frage des in Rede stehenden Verfahrens, das wir uns als Sächsischer Landtag gegeben haben. Denn Petentinnen und Petenten wenden sich mit berechtigten Besorgnis erregenden Interessen an den Sächsischen Landtag.

Das Petitionsrecht ist ein hohes Gut und wird von uns als Mitgliedern des Hohen Hauses hoch geschätzt. Deshalb können wir auch nicht so mit dem Petitionsverfahren umgehen, wie es im Fall dieser Petition gelaufen ist.

Die Petition ist am 13. März dem Herrn Landtagspräsidenten übergeben worden. Den Petentinnen und Petenten ist mit Schreiben vom 14.03. mitgeteilt worden, dass ihre Petition der Zuständigkeit wegen an den zuständigen Innenausschuss überwiesen wird. Dem zuständigen Innenausschuss ist mit E-Mail vom 27.03., am späten Nachmittag vor der schlussendlichen Beratung im Innenausschuss, diese Petition zugeleitet worden.

Das heißt, der Innenausschuss war zu einer sachgerechten, und zwar die Gesetzgebung betreffenden Befassung mit dieser Petition – das war ja die Intention der Petentinnen und Petenten – nicht mehr imstande.

Man kann darüber spekulieren, was bei diesem Verfahren bei der Weiterleitung, bei der Überweisung an den Innenausschuss schiefgelaufen ist. Ich will mich an Spekulationen – wohlwollenden oder weniger wohlwollenden – nicht beteiligen, weil ich mir weniger wohlwollende einfach nicht vorstellen kann oder will.

Worauf es mir aber ankommt, ist, dass diejenigen Mitglieder des Hohen Hauses, die auch dem 7. Sächsischen Landtag angehören werden, diese Verfahrensweise im Hinterkopf behalten und dafür sorgen, dass im 7. Sächsischen Landtag solch eine Vorgehensweise – also da, wo es schiefgeht – nicht wieder vorkommt. Das schulden wir Petentinnen und Petenten, die sich mit ihren berechtigten Ansprüchen an den Sächsischen Landtag wenden.

Dies wollte ich uns allen für das Petitionsverfahren und für die Zukunft des Petitionsverfahrens im Sächsischen Landtag ins Stammbuch schreiben und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

(Anmerkung: DIE LINKE hat der Stellungnahme des federführenden Innenausschusses zur Petition zugestimmt.)

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