Nam Duy Nguyen, Juliane Nagel: Geflüchtete nicht festsetzen, sondern integrieren - keine Migrationszentren in Sachsen!
Zum Prioritätenantrag der Linksfraktion „Integration statt Isolation - Keine de-facto-Haft für geflüchtete Menschen!“ (Drucksache 8/7220) erklärt der migrations- und asylpolitische Sprecher Nam Duy Nguyen:
„Viele Menschen kommen nach einer gefährlichen Flucht nach Sachsen. Sie wollen Deutsch lernen, einen Integrationskurs besuchen, Freunde finden. Sie möchten eine Ausbildung beginnen und auf ein normales Leben hoffen. Dann erfahren Sie: Ein anderes EU-Land ist für ihr Asylverfahren zuständig, weil sie hindurchgereist sind. Dieses Land nimmt sie in der Regel aber nicht zurück: 2024 und 2025 führten nur elf Prozent der deutschen Dublin-Ersuchen zur Überstellung. Dann warten die Betroffenen, monatelang oder jahrelang – in Sammelunterkünften und demnächst wohl im ,Sekundärmigrationszentrum‘. Obwohl sie keine Straftat begangen haben, werden sie unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten. Wer später doch einen Asylantrag stellen kann, hat viel Zeit verloren, statt die Chance zur Integration zu erhalten.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) erlaubt es, Personen im Dublin-Verfahren gesondert unterzubringen. Es besteht aber kein Zwang, abgeschlossene Sonderunterkünfte mit strenger Aufenthaltspflicht einzurichten. Auch im Landesausreisezentrum in Dresden ist das Ziel Abschreckung. Diesen Widerspruch kann keiner erklären: Sachsen wirbt im Ausland Fachkräfte an. Gleichzeitig werden Menschen, die hier leben, Deutsch lernen und Teil dieser Gesellschaft werden wollen, in Warteschleifen festgesetzt. Wir fordern, auf solche Zentren zu verzichten und eingesparte Mittel dort einzusetzen, wo sie wirken: bei Sprachförderung, Bildungszugang, Arbeitsmarktintegration und psychosozialer Versorgung. Menschen sollen ankommen, lernen und arbeiten dürfen.“
Juliane Nagel, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik, fügt hinzu:
„Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von einer immer einer radikaleren Debatte, die Migration als Problem darstellt. Das GEAS und die mit der extremen Rechten durchs EU-Parlament gepeitschte Abschiebungsverordnung sind Ausdruck von Abschottung, Entrechtung und Entmenschlichung. Dabei flieht niemand freiwillig, und fast 40 Prozent der derzeit fast 118 Millionen vertriebenen Menschen weltweit sind Kinder!
Trotz des GEAS bleibt die UN-Kinderrechtskonvention bindend. Kinderrechte müssen in allen Phasen des Asyl- und Aufnahmeverfahrens geachtet werden. Wir lehnen es ab, Kinder und generell geflüchtete Menschen im Kontext des Aufenthaltsrechtes zu inhaftieren. Wir wollen stattdessen die Kinder- und Jugendhilfe stärken, die Vertretung Unbegleiteter ausbauen, Kooperationsprozesse zwischen den Akteuren - darunter die kommunalen Jugendämter - festlegen sowie Schutzmaßnahmen für besonders belastete oder traumatisierte Minderjährige einführen. Kinder und Jugendliche müssen so schnell wie möglich zur Schule gehen können.“
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